Wirtschaft erwartet klares Votum der Landesregierung zu CETA
Wirtschaft erwartet klares Votum der Landesregierung zu CETA – Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat die Absicht, bei der noch ausstehenden Abstimmung zum europäisch-kanadischen Freihandelsabkommen CETA im Bundesrat keinen Gebrauch vom Stimmrecht zu machen. Klaus-Hinrich Vater, Vizepräsident der IHK Schleswig-Holstein, findet dafür kein Verständnis.
„Soll Schleswig-Holstein das mittelstandsfreundlichste Bundesland werden, wie im Koalitionsvertrag festgehalten, gehört dazu unabdingbar das in der Praxis gelebte Bekenntnis zu internationaler Arbeitsteilung und offenen Märkten“, betont Vater. „Das wirtschaftspolitische Signal einer ausdrücklichen Nicht-Haltung zu diesem Vertragswerk ist fatal. Das Abkommen wird über die Vertragsparteien hinaus international als Muster für künftige Handelsverträge gelobt“, gab Vater zu bedenken. Die Enthaltung bei der Abstimmung unterlaufe die gemeinsamen Bemühungen von Landesregierung, Kammern und Wirtschaftsförderung, Unternehmen anzusiedeln und Industriearbeitsplätze zu gewinnen. „Drei starke und selbstbewusste Koalitionäre sollten in der Lage sein, in dieser für das Land wesentlichen Frage parteipolitische Interessen hintenanzustellen“, argumentiert Vater.
Zum Vertrag selbst führt er aus: „Mit der am 21. September erfolgten vorläufigen Anwendbarkeit der europäischen Regeln des EU-Kanada-Freihandelsabkommens CETA sinken oder entfallen Zölle auf 98 Prozent aller Produkte. Das sind Abgaben auf Industrieausrüstungen, aber auch auf medizinische Geräte, Windkraftanlagen oder Nahrungsmittel, die in Schleswig-Holstein hergestellt werden.“
Darüber hinaus erhalten die Unternehmer einen besseren Zugang zu öffentlichen Aufträgen in Kanada, während sich umgekehrt die Kanadier schon seit 1960 an öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland beteiligen können. Auch der Handel mit Dienstleistungen und der Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse – wie unterschiedliche Regeln, Standards oder Zulassungsverfahren- werden nach Aussage von Vater mit CETA beschleunigt. Jedoch würden die strengen Hürden für die Zulassung von Medizinprodukten, Kosmetika oder Nahrungsmitteln auf dem EU-Binnenmarkt nicht berührt. „Unsere hohen Qualitätsanforderungen an diese Produktgruppen bleiben also erhalten“, hebt Vater hervor.
Ausgenommen von der vorläufigen Anwendung sind neben Fragen des geistigen Eigentums auch solche zum Investorenschutz. Diese und weitere Punkte müssen noch von den nationalen Parlamenten und einigen Regionalparlamenten der EU-Mitgliedstaaten diskutiert und beschlossen werden.
„Wir gehen davon aus, dass die parlamentarische Behandlung der offenen Fragen in Bundestag und Bundesrat in besonders verantwortungsvoller Weise erfolgen wird“, stellt Vater fest. Er erinnerte zudem an den Wortlaut des Mandats, das der Bundestag der Bundeskanzlerin Angela Merkel für das zustimmende Votum im EU-Ministerrat aufgegeben hat: „Dort heißt es, dass sich die Bundesrepublik Deutschland komplett von CETA zurückziehen darf, also auch von den jetzt vorläufig in Kraft gesetzten Teilen, wenn der Bundestag dem Abkommen nicht zustimmt. Damit ist sichergestellt, dass die heutige Vorläufigkeit nicht zu einem Dauerprovisorium wird, was kritische Stimmen ja befürchten.“
Abgeschlossen ist der Zustimmungsprozess in Dänemark, Kroatien, Lettland, Malta und Spanien.