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Blaulicht

Verfolgungsfahrt bis Hamburg

blaulichtPOL-HL: HL/HH / Verfolgungsfahrt bis Hamburg – zwei Täter nach Einbruch in Lübecker Elektronikfachgeschäft festgenommen. Lübeck (ots) – In der Nacht von Sonntag auf Montag (09.10.2017) brachen mehrere Tatverdächtige in ein Elektronikfachgeschäft in der Lübecker Innenstadt ein. Anschließend flüchteten sie vor der Polizei in einem PKW über die Autobahn 1 in Richtung Hamburg. Nahe Hamburg Veddel konnte das Fahrzeug gestoppt und zwei Männer festgenommen werden. Es ging alles ganz schnell, als Zeugen gegen 01.45 Uhr (09. Oktober 2017) der Polizeileitstelle einen Einbruch in ein Elektronikfachgeschäft in der Lübecker Hüxstraße meldeten. Mehrere Tatverdächtige waren in einem dunklen Peugeot vor das Geschäft gefahren und warfen die großflächige Schaufensterscheibe mit einem Gullideckel ein. Anschließend entwendeten sie mehrere hochwertige Elektroartikel.  Mit Geschwindigkeiten von  bis zu 140 km/h flüchteten die Männer mit der Beute daraufhin quer durch die Hansestadt in Richtung Autobahnanschlussstelle Lübeck Zentrum.
Diverse alarmierte Funkstreifewagenbesatzungen nahmen die Verfolgung auf. Auf der BAB1 führte die Flucht weiter mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Hamburg. Im engen Baustellenbereich  auf der A1 zeigte die Tachonadel 180km/h. Durch Ausbremsmanöver, unvorhersehbare Spurwechsel und riskante Überholmanöver versuchten die Männer zu entkommen. Dabei gefährdeten sie nicht nur die eingesetzten Beamten, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.

Nachdem die Männer in Höhe Hamburg Veddel von der Autobahn abgefahren waren, gelang es Einsatzkräften aus Hamburg und Schleswig-Holstein, den Peugeot in der Billhorner Brückenstraße zu stoppen. Zwei Fahrzeuginsassen im Alter von 25 und 20 Jahren wurden kurz darauf vorläufig festgenommen. Im Fluchtfahrzeug fanden die Beamten Teile des in Lübeck entwendeten Diebesgutes. Gegen die Festgenommenen wird  nun unter anderem  wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls, gegen den Fahrer des Fluchtfahrzeugs darüber hinaus wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt. Da beide Tatverdächtige über einen festen Wohnsitz in Hamburg verfügen und Haftgründe nicht vorlagen, wurden sie nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen auf Anordnung der Staatsanwaltschaft aus dem Gewahrsam entlassen.