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Politik & Wirtschaft

Atomare Zwischenlager dürfen nicht zu Endlagern werden

Atomare Zwischenlager dürfen nicht zu Endlagern werden – Zu der Diskussion um die Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll an den Atomkraftwerksstandorten sagt der energiepolitische Sprecher der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Bernd Voß: Die atomaren Zwischenlager dürfen nicht zu Endlagern werden.

Es ist kein Anlass zur Beruhigung, dass die Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll an den verschiedenen Atomkraftwerksstandorten bis in die Mitte der 40er Jahre hinein zugelassen sind.

Ich teile daher ausdrücklich die Forderung des Brunsbüttler Bürgermeisters Rüdiger Mohrdiek, nach sicherer zentraler Zwischenlagerung.

Wenn es wie vorgesehen bis 2031 gelingen sollte, einen Standort zu finden, wird es dann noch Jahrzehnte dauern, bis ein wie auch immer geartetes Endlager existiert und mit Atommüll befüllbar ist. Es musst jetzt mit der Standortsuche und Planung eines zentralen Zwischenlagers für hochradioaktiven Atommüll begonnen werden.

Das zukünftige Zwischenlager muss höheren Anforderungen insbesondere gegen Terror und äußere Einflüsse wie Flugzeugabstürze genügen als die jetzigen Zwischenlager. Zudem muss eine heiße Zelle für Reparatur und Umlagerung defekter Behälter eingeplant werden.

Daher hat die Jamaikakoalition in Schleswig-Holstein im Koalitionsvertrag folgendes verankert: „Die Standortzwischenlager für Atommüll dürfen nicht zu Endlagern werden. Wir werden auf zeitnahe Planungen für eine zentrale Zwischenlagerung der Castoren mit hochradioaktivem Atommüll mit den entsprechenden Reparatureinrichtungen drängen. Sie müssen spätestens mit dem Ablauf der Genehmigungen der derzeitigen Zwischenlager (ca. 2045) in Betrieb sein.“

 

Dieser Zeitplan muss auf jeden Fall bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen in Berlin mit verankert werden.