Air Berlin-Insolvenzverfahren eröffnet
Air Berlin-Insolvenzverfahren eröffnet – Das Insolvenzverfahren von Air Berlin ist eröffnet. Kunden, deren Rückflug gestrichen wurde, können in bestimmten Fällen bei anderen Airlines, darunter Lufthansa, Tickets für einen neuen Flug zum halben Preis buchen. Wo und wie können Verbraucher ihre Forderungen geltend machen?
Verbraucher können ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend machen. Die Forderungen müssen bis zum 1. Februar 2018 beim Insolvenzverwalter eingereicht werden. Folgende Angaben müssen gemacht werden:
⦁ Höhe des Flugpreises,
⦁ Begründung der Forderung (z. B. Stornierung),
⦁ Angaben zum Flug (Buchungsnummer, Flugdatum …),
⦁ falls vorhanden: Air Berlin-Beschwerdenummer.
Allerdings sind die Chancen auf eine Erstattung gering.
Für wen gelten die Angebote der Airlines für eine vergünstigte Neubuchung?
Lufthansa, Eurowings, SWISS und Austrian Airlines bieten Air Berlin-Kunden neue Tickets für den Rückflug zu vergünstigten Konditionen an. Das Angebot gilt aber nur unter bestimmten Voraussetzungen:
⦁ Verbraucher müssen vor dem Insolvenzantrag am 15.08.2017 bei Air Berlin gebucht haben,
⦁ der stornierte Rückflug muss zwischen dem 28.10. und 15.11.2017 liegen,
⦁ innerdeutsche Flüge sind ausgenommen.
Wichtig: Passagiere müssen das Ticket direkt über die Internetseiten der Airlines buchen. Vor allem müssen sie darauf achten, dass die Flüge auch von den Airlines selbst (und nicht etwaigen Partnergesellschaften) durchgeführt werden. Den Passagieren wird nach der Buchung bei Vorlage beider Tickets die Hälfte des Brutto-Preises des neuen Tickets erstattet. Die Rückerstattung muss nach dem Rückflug bis zum 15.12.2017 beantragt werden. Mehr Informationen gibt es auf der Lufthansa-Website.