Ratgeber: Das Vorsorge-Handbuch
Ratgeber: Das Vorsorge-Handbuch – Auch wenn ein Mensch nach Unfall oder Krankheit nicht mehr in der Lage ist, seine Wünsche zu äußern, kann die medizinische Behandlung nach seinem Willen gestaltet werden. Dazu muss eine Patientenverfügung vorliegen, in der zum Beispiel festgelegt ist, ob starke Schmerzmittel oder künstliche Ernährung zum Einsatz kommen. Fehlt diese jedoch, müssen Ärzte und Angehörige versuchen, den mutmaßlichen Willen zu ermitteln.
Damit eine Patientenverfügung anerkannt wird, muss sie immer individuell und präzise verfasst werden, „Das Vorsorge-Handbuch“ der Verbraucherzentrale bietet dazu eine Schritt-für Schritt-Anleitung sowie Formulierungshilfen und Textbausteine auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung.
Weitere Themen des Ratgebers sind Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung für Kinder, Testament und Vorsorgevollmacht. Denn selbst um Rechnungen begleichen oder Post öffnen zu dürfen, brauchen Angehörige eine Vollmacht. Liegt keine vor, ordnet das Gericht eine gesetzliche Betreuung an. Ehepartner, Kinder oder Eltern sind nicht automatisch befugt. Der erste Teil des Buchs bietet Erläuterungen und Entscheidungshilfen zu jedem Dokument. Im zweiten Teil finden sich Musterbeispiele, Formulare zum Ankreuzen und Textbausteine. So gelingt die Vorsorge zuverlässig und ohne großen Aufwand. Alle Dokumente lassen sich heraustrennen und in einen persönlichen Vorsorge-Ordner abheften.
Der Ratgeber hat 184 Seiten und kostet 12,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.