Weiß: Neuer Schwung in der Betriebsrente
Berlin (ots) – Anrechnungsfreiheit bei geringen Einkommen und Haftungserleichterungen für Kleinunternehmen Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz treten zum 1. Januar 2018 wichtige Verbesserungen der betrieblichen Altersversorgung in Kraft. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß: „Die Betriebsrente wird endlich auch für Arbeitnehmer mit kleinem Geldbeutel attraktiv. Denn für Zusatzrenten aus einer betrieblichen Altersvorsorge, einer Riester-Rente oder einer Basisrente gilt ab 1. Januar 2018 ein neuer Freibetrag, der nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Alles, was jemand freiwillig an zusätzlicher Altersversorgung angespart hat und was zu einer monatlichen ausgezahlten Zusatzrente führt, wird künftig mit mindestens 100 Euro und bis maximal 202 Euro von der Anrechnung auf die Grundsicherung freigestellt. Damit lohnt sich jetzt jede Zusatzrente, weil sie im Alter immer zu einer finanziellen Besserstellung führt. Es gibt keinen Grund mehr, auf eine betriebliche Altersvorsorge zu verzichten, weil die späteren Ansprüche ohnehin einmal bei der Grundsicherung angerechnet würden. Zusätzlich besteht jetzt für Beschäftigte mit einem Einkommen bis zu 2.200 Euro die Möglichkeit eines staatlich geförderten Zuschusses des Arbeitgebers, um damit die Betriebsrente aufzubessern. Das Sozialpartnermodell, das über die Tarifpartner angeboten wird und die bisherigen Verfahren ergänzt, sieht zudem erstmals vor, dass eine reine Beitragszusage für eine Betriebsrente ausreichend ist. Dies bedeutet, dass kein fester Betrag für die spätere Rente zugesichert wird, sondern eine „Zielrente“, also eine dauerhafte Rentenhöhe angestrebt wird. Gleichzeitig schützt ein wohldurchdachter Sicherungsmechanismus vor unverhältnismäßigen Risiken. Dies wird vor allem die Verbreitung von Betriebsrenten in kleinen und mittleren Unternehmen fördern, die bislang aus Scheu vor der Haftung für die garantierten Zusagen darauf verzichtet haben, eine Betriebsrente anzubieten. Gleichzeitig eröffnet das Modell die Möglichkeit, die Beiträge renditeorientierter anzulegen und damit bestenfalls deutlich höhere Rentenleistungen als bisher zu erwirtschaften. Schrittweise werden in der Folge noch weitere Verbesserungen in Kraft treten. Vor allem die Entgeltumwandlung, also die Verwendung eines Teils des Bruttolohns zur betrieblichen Altersversorgung, wird gegenüber der privat finanzierten Altersvorsorge zur Sicherung des Lebensstandards im Alter deutlich attraktiver. Zu diesem Schluss kommt auch eine aktuelle Studie des Beratungsunternehmens Mercer. Wandelt ein Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2019 Entgelt um, so muss der Arbeitgeber in Zukunft einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent zahlen, soweit er durch die Entgeltumwandlung selbst Sozialversicherungsbeiträge spart. Nach einer Übergangsfrist gilt diese Regelung ab 2022 auch für Altverträge.“ Hinweis: Von der gemeinsamen „Arbeitsgruppe Zielrente“ der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. und des IVS – Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. gibt es einen Bericht zu der Frage, wie die reine Beitragszusage gemäß dem Betriebsrentenstärkungsgesetz umzusetzen ist. Der Bericht kann abgerufen werden unter www.aba-online.de Pressekontakt: CDU/CSU – Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: pressestelle@cducsu.de Original-Content von: CDU/CSU – Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
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