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SPD darf bei Streichung des 219a keinen Rückzieher machen

Jetzt darf die SPD bei der Streichung des 219a keine Rückzieher machen · Zum „Unwort des Jahres“ erklärt Cornelia Möhring,  stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag: Es ist gut, dass der Begriff „babycaust“ als Favorit ins Rennen gegangen war. Die Vornahme eines Schwangerschaftsabbruches sprachlich auf die gleiche Stufe zu heben, wie die Naziverbrechen ist verlogen und falsch. Nicht nur relativiert die Bezeichnung den Holocaust, auch impliziert sie unzutreffender Weise eine kriminelle Handlung, wenn Frauen von ihrem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machen. Mit der Verwendung des Ausdrucks „babycaust“ durch Abtreibungsgegner*innen sollen Frauen und Ärzt*innen eingeschüchtert und an den Pranger gestellt werden.

Dass dieser Begriff, der seit Jahren insbesondere von christlichen Fundamentalist*innen benutzt wird, dieses Jahr so starke öffentliche Aufmerksamkeit bekommen hat, liegt vor allem an der Debatte um die Abschaffung des §219a des Strafgesetzbuchs, die die Ärztin Kristina Hänel mit ihrer Petition angestoßen hat. Es ist längst überfällig, den § 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, der beispielsweise verhindert, dass Ärzt*innen auf ihrer Homepage sachlich über Abbrüche informieren können. Hinter der Forderung „weg mit §219a“ steht auch die Protestbewegung der letzten Wochen. Sie macht vor keiner Parteigrenze halt, auch viele Christ*innen haben sich deutlich positioniert. Ich fordere von der SPD, jetzt keinen Rückzieher zu machen und zu ihrem Wort zu stehen, das Informationsrecht für ungewollt Schwangere herzustellen. Ärzt*innen dürfen keine Beschränkungen mehr auferlegt werden, über Ihr Leistungsspektrum zu informieren.