Kfz-Gewerbe unterstützt Petition gegen Abmahner
Bonn (ots) – Eine Petition unter dem Titel „Unlauterer Wettbewerb – Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens“ hat eine Unternehmerin beim Deutschen Bundestag eingereicht. Der ZDK unterstützt diese Initiative und fordert alle Innungsbetriebe auf, die Petition bis zum 24. April 2018 zu zeichnen. Sie ist abrufbar unter http://ots.de/RHsGUN In ihrer Begründung beruft sich die Unternehmerin auch auf eine Verbände-Initiative gegen den Missbrauch von Abmahnungen aus Profitinteressen. Unter der Überschrift „Private Rechtsdurchsetzung stärken – Abmahnmissbrauch bekämpfen!“ setzt sich der ZDK als Teil eines breiten Bündnisses aus Mittelstand, Handel und Internetwirtschaft für dringend erforderliche Anpassungen im Recht der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ein. Im Kfz-Gewerbe stehen insbesondere die Abmahnungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bei Kfz-Betrieben zum Thema Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung im Fokus. Hierbei geht es oft um banale Verstöße, etwa gegen die Schriftgröße der notwendigen Hinweise, deren Platzierung in einer Anzeige oder um fehlende Hinweise beim Teilen von Texten in sozialen Netzwerken. Dafür müssen Autohändler viele Millionen Euro an Abmahnpauschalen und Vertragsstrafen entrichten, weil die DUH die derzeit unsichere Rechtslage ausnutzt und sie für das eigene Geschäftsmodell missbraucht. Pressekontakt: Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher Tel.: 0228/ 91 27 270 E-Mail: koester@kfzgewerbe.de Internet: www.kfzgewerbe.de Original-Content von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, übermittelt durch news aktuell
Quelle: presseportal.de