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Politik & Wirtschaft

DDV lehnt Sammelklagen im Rahmen des „New Deal for Consumers“ ab

Frankfurt am Main (ots) – Die Europäische Kommission hat am 11. April ihren „New Deal for Consumers“ vorgestellt. Mit diesem Gesetzespaket soll der Verbraucherschutz in der Europäischen Union gestärkt werden, insbesondere sollen künftig EU-weit Sammelklagen zur Durchsetzung von Schadenersatz-, Rückzahlungs- und Preisnachlassansprüchen möglich werden. Der DDV lehnt derart weitgehende Sammelklagen ab, da ein hinreichend effektives und austariertes rechtliches Instrumentarium bereits existiert. Dies hat der Verband auch im Rahmen der EU-Konsultation zu kollektiven Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten im August letzten Jahres deutlich gemacht. DDV-Präsident Patrick Tapp: „Sammelklagen in der jetzt vorgeschlagen Form sind dem deutschen Recht wesensfremd und auch EU-weit gibt es historisch gewachsene höchst unterschiedliche Regelungen – man öffnet mit Sammelklagen die Büchse der Pandora hin zu einem kaum kontrollierbaren missbräuchlichen Einsatz dieses kollektiven Rechtsdurchsetzungsinstruments.“ Pressekontakt: DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V. Boris von Nagy, Leiter Kommunikation Hahnstr. 70, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 401 276 513, Fax: (069) 401 276 599 b.vonnagy@ddv.de http://www.ddv.de Original-Content von: DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V., übermittelt durch news aktuell

Quelle: presseportal.de