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Politik & Wirtschaft

Vattenfall kann es nicht

Zum geplanten Verkauf der Vattenfall-Anteile an den Pannen-AKWs Krümmel und Brunsbüttel an den Miteigner E.ON erklären die Bundestagsabgeordnete Ingrid Nestle, Sprecherin für Energiewirtschaft, und der energiepolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Detlef Matthiessen: Das Verschieben von Anteilen von einem Gesellschafter auf den Anderen ist die Flucht nach vorn, um dem drohenden Entzug der Betriebsgenehmigung wegen Unzuverlässigkeit des Betreibers zu begegnen. Der Druck auf Vattenfall ist sicher vom Miteigner E.ON ausgegangen, der sich um seine Investitionen sorgt.E.ON hält am AKW Krümmel (KKK) die Hälfte der Anteile, an Brunsbüttel (KKB) 1/3, während Vattenfall an Brokdorf (KBR) ein Fünftel hält. Ein Tausch der Betriebsführung innerhalb dieser finsteren Sippschaft darf nicht geduldet werden.

Die Landesregierung und der Bundesumweltminister als Weisungsberechtigter in der Bundesauftragsverwaltung sind aufgefordert, die Betriebsgenehmigung zu entziehen und das wegen Unzuverlässigkeit des Betreibers auch durchzusetzen.

Ingrid Nestle: „Es ist das Eingeständnis des Betreibers nach unzähligen Pannen und Personalwechseln: Vattenfall kann es nicht! Ich bezweifele, dass eine weitere personelle Neuerung der Betriebsführung angesichts des ungeheuren Gefahrenpotenzials der atomaren Kettenreaktion von der Reaktoraufsicht genehmigt werden darf. Die Schrottreaktoren Krümmel und Brunsbüttel sind eine ständige Bedrohung für unser Land. Schleswig-Holstein kann erst aufatmen, wenn der letzte Reaktor eingemottet ist.“

Detlef Matthiessen: „Wiederholt habe ich darauf hingewiesen, dass die Unzuverlässigkeit des Betreibers Vattenfall nicht fortgesetzt durch immer neue Personalvorschläge geheilt werden kann. Dieses Instrument ermüdet irgendwann, und bei Atomtechnik notwendigerweise schneller als bei einer Brotfabrik. Die zuvor vom Betreiber hochgelobte und öffentlichkeitswirksam eingeführte neue Betriebsleiterin Ulrike Welte hatte zum allgemeinen Erstaunen gar nicht die Qualifikation für die Leitung im Leistungsbetrieb. Danach ist sie dann schlicht durch die Prüfung der Atomaufsicht gerasselt.

Es gilt die alte Weisheit: Nur ein stillgelegtes Atomkraftwerk ist ein gutes Atomkraftwerk. Bei den gegen Terrorgefahren besonders schwach ausgelegten Meilern in Krümmel und Brunsbüttel gilt das erst recht.“