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Atomaufsicht zu neuem Brunsbüttel-Gutachten

KIEL. Zum heute (20. Dezember) von den Grünen in Kiel vorgestellten Gutachten zur Betriebsgenehmigung des Kernkraftwerks Brunsbüttel erklärt der in Schleswig-Holstein für die Atomaufsicht zuständige Minister Emil Schmalfuß: „“Nach erster summarischer Einschätzung hält die Atomaufsicht die aktuell bekannt gewordene These, dass das Atomgesetz ein Regelungsdefizit enthalte und deshalb die immissionsschutzrechtliche Regelung des § 18 Abs. 1 Nr. 2 entsprechend angewendet werden müsse, für wenig überzeugend.““

„“Vor dem Hintergrund, dass das Kernkraftwerk Brunsbüttel aus technischen Gründen auf absehbare Zeit ohnehin nicht wieder in Betrieb genommen werden kann, sieht die Atomaufsicht heute allerdings keinen akuten Entscheidungsbedarf in Bezug auf die abschließende Bewertung des der Öffentlichkeit präsentierten Rechtsgutachtens““, fuhr Schmalfuß fort. „“Eine in rechtlicher Hinsicht seriöse Bewertung kann nicht auf der Basis der bisher vorliegenden Pressemeldungen erfolgen, sondern erst nach sorgfältiger Auswertung des schriftlichen Gutachtens.““

„“Festzustellen bleibt jedoch schon jetzt, dass die 1983 erteilte unbefristete Betriebsgenehmigung den Betrieb der Gesamtanlage Kernkraftwerk Brunsbüttel einschließlich aller erforderlichen Betriebsvorgänge genehmigt. Dieser umfasst grundsätzlich auch den so genannten Stillstandsbetrieb, dass heißt Instandsetzungsvorgänge, Reparaturen, Brennelementwechsel, wiederkehrende Prüfungen „usw.“, betonte der Minister.