Datenschutz-Grundverordnung – eine 100-Tage-Bilanz (AUDIO)
Berlin (ots) – Anmoderationsvorschlag: Seit 100 Tagen (25.05. bis 02.09.) gilt die – Vorsicht, komplizierter Begriff – neue Datenschutz-Grundverordnung, abgekürzt DSGVO. Es geht um besseren Datenschutz für jeden einzelnen. Doch viele Unternehmen und Vereine klagen über Probleme, die strengen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung vollständig zu erfüllen. Sie entdecken immer wieder neue Baustellen bei der Umsetzung. Wie sinnvoll ist die Datenschutz-Grundverordnung für Verbraucher besonders im sensiblen Gesundheitsbereich? Darüber spreche ich mit Felix Esser, Abteilungsleiter Industrielle Gesundheitswirtschaft des Bundesverbands der Deutschen Industrie. 1. Herr Esser, ist die Datenschutz-Grundverordnung eigentlich eine gute Idee? O-Ton 1 (Felix Esser): „Sie ist nach jahrelangen Verhandlungen ein Meilenstein für einen einheitlichen Datenschutz in Europa. Sie gleicht die unterschiedlichen nationalen Richtlinien in der EU an und sorgt für mehr Transparenz. Vor allem Endkonsumenten und Patienten hatten bisher wenig Kontrolle und Übersicht darüber, was Unternehmen mit den personenbezogenen Daten anstellen.“ 2. Ist die DSVGO auch aus Sicht der Wirtschaft eine gute Sache? O-Ton 2 (Felix Esser): „Es ist eine große Leistung, dass es erstmalig einen gemeinsamen Datenschutzstandard für alle Unternehmen in Europa gibt. Jetzt ist sicherzustellen, dass kein Datenschutz-Flickenteppich in Deutschland und Europa entsteht. Zum Beispiel durch eine unterschiedliche Praxis der Aufsichtsbehörden. Das würde sonst innovative, datengetriebene Geschäftsmodelle behindern. Keinesfalls darf Datenschutzrecht zum Innovationshemmnis und Standortnachteil werden.“ 3. Was hat sich konkret für Patienten geändert? Muss mein Arzt oder ein Unternehmen im Gesundheitsbereich jetzt sorgfältiger mit meinen Daten umgehen? O-Ton 3 (Felix Esser): „Ja, auf jeden Fall. Zwar musste Ihr Arzt auch schon bisher sorgfältig mit Ihren Daten umgehen. Denn Krankendaten gelten zurecht als besonders sensible Daten. Aber es gibt kein Pardon bei Datenmissbrauch. Die DSGVO ist ein scharfes Schwert. Unternehmen droht bei einem Verstoß ein Bußgeld von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das ist für Praxen, aber auch für Unternehmen, etwa Krankenhäuser, eine erhebliche Summe.“ Das war Felix Esser vom Bundesverband der Deutschen Industrie. Herr Esser, wir danken für das Gespräch. Verabschiedung: „Gern geschehen!“ Pressekontakt: BDI Bundesverband der Dt. Industrie Presse und Öffentlichkeitsarbeit Breite Straße 29 10178 Berlin Tel.: 030 20 28 1450 Fax: 030 20 28 2450 Email: presse@bdi.eu Internet: http://www.bdi.eu Original-Content von: BDI Bundesverband der Deutschen Industrie, übermittelt durch news aktuell
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