Gesichtsverhüllung vor Gericht: Extrawurst für Muslime ist inakzeptabel (FOTO)
Potsdam (ots) – Bislang ist es nicht grundsätzlich verboten, während einer Gerichtsverhandlung das Gesicht zu verhüllen. Nordrhein-Westfalen und Bayern wollen nun dem Bundesrat einen Gesetzentwurf vorlegen, um Gesichtsverhüllung vor Gericht zu unterbinden. Damit soll ein Beschluss der Justizministerkonferenz umgesetzt werden, den Brandenburg bislang nicht mittrug. Am 21. September wird darüber beraten. Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Thomas Jung, meint dazu: „Mit dem Prinzip Extrawurst für Muslime muss Schluss sein. Bei einer Aussage vor Gericht muss der Richter jedes Gesicht sehen können, um Mimik und Gestik beurteilen zu können. Das gehört zu unserem christlichen Grundverständnis von Offenheit. Und hierfür sollte sich auch die Brandenburger Landesregierung einsetzen. Was seit Juni 2017 ein Bundesgesetz in der Beamtenschaft und beim Militär regelt, muss auch für den Gerichtssaal gelten. Für alle Verhandlungsparteien, Zeugen und andere Verfahrensbeteiligten muss ein Verhüllungsverbot gelten. Ich fordere von der rot-roten Landesregierung, sich im Bundesrat dafür einzusetzen.“ Pressekontakt: Lion Edler Tel.: 0171 – 5654618 Mail: presse@afd-fraktion-brandenburg.de Soziale Medien: Bei Facebook: http://facebook.com/afdfraktion Im Netz: http://www.afd-fraktion-brandenburg.de Bei Twitter: https://twitter.com/AfD_FraktionBB Bei Instagram: https://www.instagram.com/afdfraktionbb/ Original-Content von: AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag, übermittelt durch news aktuell
Quelle: presseportal.de