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Doppelte Staatsangehörigkeit für britische Staatsangehörige

Doppelte Staatsangehörigkeit für britische Staatsangehörige · Flensburg. Wer in Deutschland eingebürgert werden möchte, muss grundsätzlich seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Von dieser Regel gibt es Ausnahmen; u.a. können Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz ihre Staatsangehörigkeit behalten.Mit Ablauf des 26. März 2019 wird Großbritannien aus der EU ausscheiden. Nach dem Austritt aus der EU können britische Staatsangehörige nur dann eingebürgert werden, wenn sie zuvor die britische Staatsangehörigkeit aufgegeben haben. Ob es eine Übergangsregelung oder eine Fortsetzung der o. g. Regelung im Rahmen der Austrittsverhandlungen geben wird, ist nicht bekannt.
Damit besteht voraussichtlich nur noch bis zum 26.03.2019 die Möglichkeit (bei Vorliegen aller weiteren Voraussetzungen), eine Einbürgerung unter der sog. „Hinnahme von Mehrstaatigkeit“ zu erreichen.

Britische Staatsangehörige, die in Flensburg wohnhaft sind und sich für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit interessieren, sollten sich daher zeitnah mit der Einbürgerungsstelle der Stadtverwaltung in Verbindung setzen.

Gerne kann unter der Telefonnummer 0461/85-1891 (Frau Andrea Vervoort) ein Beratungstermin vereinbart werden.