Axel-Springer-Konzern muss Kachelmann erneut Schmerzensgeld zahlen
Beschwerde zurückgewiesen: Axel-Springer-Konzern muss Kachelmann erneut Schmerzensgeld zahlen · Der Medienkonzern Axel Springer muss dem Wettermoderator Jörg Kachelmann erneut ein hohes Schmerzensgeld zahlen. Nach Informationen des NDR Medienmagazins „Zapp“ wies der Bundesgerichtshof (BGH) eine Beschwerde des Unternehmens zurück. Die Axel Springer SE hatte beanstandet, dass eine Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln aus dem Jahr 2016 nicht zugelassen war. Das Urteil wird nun rechtskräftig und eine Entschädigung in Höhe von rund 235.000 Euro fällig, inklusive Schadensersatz und Zinsen seit August 2010. Der Beschluss des BGH, der bereits am 23. Juli erging, liegt „Zapp“ vor.
Es handelt sich dabei um den Teil des Urteils, der die Berichterstattung bei „Bild.de“ über den Fall Kachelmann betrifft. Die Kölner Richter hatten Mitte Juli 2016 entschieden, dass „Bild“ sowohl in der gedruckten Ausgabe als auch online mehrmals die Grenzen des Erlaubten überschritten und Jörg Kachelmanns Persönlichkeitsrechte schwer verletzt habe. Sie sprachen ihm ein hohes Schmerzensgeld zu und schlossen eine Revision aus. Springer legte daraufhin eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH ein. Diese wurde bereits im April dieses Jahres für die Berichterstattung u. a. in der Print-Ausgabe von „Bild“ abgelehnt. Damals musste das Medienhaus an Kachelmann rund 295.000 Euro inklusive Zinsen zahlen. Nun erging auch der Beschluss hinsichtlich der Berichterstattung bei „Bild.de“. Insgesamt beläuft sich die Schmerzensgeldsumme für den Wettermoderator also auf rund 530.000 Euro. Allein hinsichtlich der Rechtsverletzung durch ein Foto vor der Strafverteidigerkanzlei hat der BGH die Revision zugelassen.
„Es ging uns nicht um einen Schmerzensgeldrekord, sondern um Genugtuung für unzählige Lügen, Vorverurteilungen und Verletzungen der Intim- und Privatsphäre unseres Mandanten“, sagte Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker gegenüber „Zapp“. Jörg Kachelmann hatte 2010 wegen des Verdachts der Vergewaltigung in Mannheim vor Gericht gestanden, wurde aber 2011 freigesprochen. Die Springer-Medien „Bild“, „Bild am Sonntag“ und „Bild.de“ hatten ausführlich über den Prozess berichtet. Der Wettermoderator warf ihnen vor, eine Kampagne gegen ihn gefahren zu haben und sah sich in seiner Intimsphäre verletzt.
Acht Jahre später ist nun auch die letzte Schmerzensgeldzahlung rechtskräftig. Den Beschluss des BGH kommentierte Kachelmann gegenüber „Zapp“ mit großer Zufriedenheit: „Damit werden meine juristische Ziele vollständig erreicht. Die Falschbeschuldigerin wurde für ihre Taten rechtskräftig verurteilt durch das OLG Frankfurt am Main. Die Staatsanwaltschaft Mannheim wurde durch den Verwaltungsgerichtshof Mannheim gezwungen, keine Lügen mehr zu verbreiten. Und nun das Urteil gegen Springer. Der Schmuddelverlag zahlt das zwar alles aus der Portokasse, dennoch ist das Urteil wichtig, weil deutlich wird, dass sich ‚Bild‘ entgegen deren Eigenwahrnehmung nicht außerhalb der Zuständigkeit der deutschen Justiz befindet.“
Die Axel Springer SE, zu der „Bild“ und „Bild.de“ gehören, teilte auf Anfrage mit, dass man die Entscheidung des BGH mit Bedauern zur Kenntnis genommen habe. „Soweit unsere Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen wurde, halten wir die Entscheidung für falsch und der Bedeutung der grundrechtlich geschützten Berichterstattungsfreiheit nicht angemessen. Deshalb prüfen wir die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde.“ Eine aufschiebende Wirkung für die Schmerzensgeldzahlung hätte eine solche Verfassungsbeschwerde allerdings nicht.
„Zapp“: Mittwoch, 26. September, 23.20 Uhr, NDR Fernsehen
Mehr Informationen zur Sendung unter www.NDR.de/zapp