VNW-Mietertipp: Damit Silvester nicht ins Auge geht!
Mit einem farbenfrohen Feuerwerk begrüßen die Deutschen jedes Jahr in der Silvesternacht das neue Jahr. Böller, Kracher und Raketen können bei falscher Handhabung zur Gefahr werden. Krankenwagen und Ärzte haben in der Silvesternacht Hochbetrieb. Fehlverhalten kann ein juristisches Nachspiel haben. Darauf weist der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. hin.
Um die Gefahr für Leib und Leben, aber auch die Gefahr eines Wohnungsbrandes so gering wie möglich zu halten, rät er den Mietern: Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen Ihrer Wohnung geschlossen. Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Halten Sie Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren davon fern. Beachten Sie die Gebrauchshinweise der Hersteller. Die Verwendung von Feuerwerk in Wohnungen ist grundsätzlich verboten. Halten Sie ausreichenden Sicherheitsabstand.
Bei Nichtbeachtung dieser Empfehlungen drohen dem Mieter möglicherweise rechtliche Nachteile. Das LG Magdeburg (Az. 9 O 1891/01) verurteilte einen Mann zur Zahlung von Schmerzensgeld, weil die Klägerin durch sein unsachgemäßes Hantieren mit einem Feuerwerk ein Auge verlor. „Der Beklagte hat mit seinem Verhalten ihm obliegende Sorgfaltspflichten verletzt. Er hat die Feuerwerksbatterie in einem Abstand von weniger als vier Meter zur Klägerin gezündet. Dieses Verhalten ist ihm im Sinne der Fahrlässigkeit vorwerfbar . . .“, so das Gericht. In einem anderen Verfahren hatte ein Wohnungsmieter in der Silvesternacht durch unbeaufsichtigtes Erhitzen von Fett in einem Fonduetopf auf einer Gasflamme einen Wohnungsbrand verursacht. Das OLG Frankfurt (Az. 7 U 113/04) sah in diesem Verhalten eine objektiv grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles.
VNW-Pressesprecher Dr. Peter Hitpaß:
„Gerade Mieter in Mehrfamilienhäusern sollten in der Silvesternacht besondere Rücksicht auf ihre Mitmieter nehmen. Aufgrund der hohen Anzahl von Menschen innerhalb und außerhalb des Gebäudes besteht hier eine erhöhte Verletzungsgefahr“.
Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. (VNW) vertritt 315 Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften (Hamburg 87, Mecklenburg-Vorpommern 155, Schleswig-Holstein 73). In ihren 717.000 Wohnungen (Hamburg: 278.000, Mecklenburg-Vorpommern: 285.000, Schleswig-Holstein: 154.000) leben rund 1,5 Millionen Menschen.