Sie ist da – die E-Vergabe! / Die neue Gesetzeslage zur Auftragsvergabe hält gerade kleinere Kommunen in Atem / Wer rechtssicher ausschreiben will, braucht Fach-Know-how (FOTO)
Düsseldorf (ots) – Bund, Länder, Kommunen – schlichtweg jeder öffentliche Auftraggeber ist spätestens seit dem 19. Oktober gehalten, Ausschreibungen in elektronischer Form abzuwickeln, wenn sie ein gewisses Volumen überschreiten. Und Schritt zwei steht unmittelbar bevor: Am 1. Januar 2019 gibt es auch für größtenteils unterschwellige, also Aufträge, die bestimmte Volumina nicht überschreiten, eine unumkehrbare Deadline. Denn dann müssen Auftraggeber nämlich auch im Unterschwellenbereich zumindest in der Lage sein, Teilnahmeanträge und Angebote in elektronischer Form zu akzeptieren. Spätestens zu diesem Zeitpunkt also werden auch kleinere Kommunen von vergaberechtlichen Vorgaben eingeholt. Und das ist gut so. Die Reform war überfällig Denn viel zu oft dauerten analoge Vergabeverfahren zu lange, bitter nötige Bau-, oder Um- oder Ausbaupläne zogen sich unverhältnismäßig in die Länge, und nicht zuletzt, sie waren äußerst fehleranfällig. Doch von Euphorie über die längst fällige Reform des Vergaberechts ist gerade bei kleineren Kommunen nichts zu merken. „Vergabeverfahren sind komplex und bergen ein hohes Prozessrisiko“, sagt Dr. jur. Julia Spiekermann, juristische Beraterin bei Vergabeverfahren in der Düsseldorfer Micus Strategieberatung. Der 1. Januar 2019 sollte also bei allen öffentlichen Auftraggebern extra fett im Kalender markiert sein. Der Teufel steckt in jedem Detail Doch davon sind gerade kleinere kommunale Auftraggeber nach Auffassung von Julia Spiekermann weit entfernt. „Es gibt 20 bis 30 öffentliche Vergabeplattformen, die alle anders bedient und verstanden werden müssen. Der Teufel steckt in jedem Detail. Werden Fristen verpasst, Anbieter nicht rechtzeitig informiert oder Anbieter ungleich behandelt, drohen hohe Strafen – und das Verfahren muss neu aufgesetzt werden.“ Das Risiko, Fehler zu machen und das vorgegebene zeitliche und finanzielle Raster zu sprengen, ist hoch. Gerade in Verfahren mit mehreren ausschreibenden Stellen oder bei Vergaben, in denen viele Bieter erwartet werden, verlieren die ausschreibenden Stellen oft den Überblick. Denn gerade für die Sachbearbeiter in kleineren Kommunen ist die Auftragsvergabe ja nur ein Aufgabenfeld unter vielen“, erklärt die Juristin. Für Kommunen eine enorme Last Die Erfahrungen von Micus aus mittlerweile über 30 erfolgreich durchgeführten Vergabeverfahren zeigen: Eine fachliche-inhaltliche Anleitung der Vergabestellen und die juristisch korrekte, gerichtsfeste Durchführung von Vergabeverfahren nimmt den Kommunen eine enorme Last von den Schultern. Gerade jetzt, in der Übergangsphase zur digitalen Vergabe, ist die Unsicherheit groß, welche Ausschreibungen noch analog, oder welche fachlichen Leistungen daraus noch in Papierform abgewickelt werden dürfen. „Wir helfen Kommunen, wo wir können, die Fachkompetenz aufzubauen und Verfahren im Sinne der Verwaltung und der Bürgerinnen und Bürger inhaltlich kompetent und rechtssicher abzuwickeln“, so die Vergabe-Expertin Julia Spiekermann. Pressekontakt: Dr. Julia Spiekermann MICUS Strategieberatung GmbH Pempelforter Str. 50 40211 Düsseldorf Tel.: 0211/49769111 Email: spiekermann@micus-duesseldorf.de Original-Content von: MICUS Strategieberatung GmbH, übermittelt durch news aktuell
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