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Politik & Wirtschaft

Fünf-Punkte-Plan gegen Plastikmüll von Umweltministerin Schulze ist ein Kniefall vor dem Handel und der Kunststoffindustrie

Berlin (ots) – Deutsche Umwelthilfe fordert konsequente Abfallvermeidungspolitik statt freiwilliger Selbstverpflichtungen – Festlegung eines Abfallvermeidungsziels und von Wiederverwendungsquoten notwendig – Gesetzliche Mehrwegquote für Getränkeverpackungen von 70 Prozent muss umgesetzt werden – Einsatz von Kunststoff aus Neumaterial muss deutlich teurer werden – Standards zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen und der Einsatz von Recyclingmaterial müssen verpflichtend sein Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den heute von Bundesumweltministerin Svenja Schulze in Berlin vorgestellten Fünf-Punkte-Plan gegen Plastikmüll als einen Kniefall vor den Interessen des Handels und der Kunststoffindustrie. Nach Einschätzung des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes sollte Bundesumweltministerin Schulze endlich erkennen, dass freiwillige Selbstverpflichtungen des Handels nicht zielführend sind. Statt großzügige Geschenke an die Verpackungsindustrie zu verteilen, muss sich die Umweltministerin für eine konsequente Abfallvermeidungspolitik einsetzen. Notwendig ist die Festlegung eines Abfallvermeidungsziels und von Wiederverwendungsquoten, die Umsetzung der Mehrwegquote von 70 Prozent für Getränkeverpackungen sowie eine deutliche Verteuerung des Einsatzes von Kunststoffen aus Primärrohstoffen. Für unvermeidbare Verpackungen sollten Standards zu deren Recyclingfähigkeit und der Einsatz von Recyclingmaterial verbindlich festgelegt werden. „Die bisherige Abfallpolitik hat das Prinzip der Vermeidung nicht umgesetzt und ist krachend gescheitert, das zeigen die immer größer werdenden Mengen an Plastikmüll. Dieser Zustand ist nicht länger hinnehmbar. Dass Bundesumweltministerin Schulze auf freiwillige Selbstverpflichtungen setzt, ist ein Armutszeugnis. In der Vergangenheit hat sich bereits gezeigt, dass dieser Ansatz nicht zielführend ist. Zu glauben, dass die Wirtschaftsteilnehmer, die am Plastikproblem verdienen, auf freiwilliger Basis gegensteuern, ist völlig unverständlich und realitätsfern. Mit dem Fünf-Punkte-Plan macht Svenja Schulze der Industrie ein Geschenk und keine Umwelt- und Klimapolitik, wie man sie von einer Bundesumweltministerin erwarten würde. Ohne verbindliche Ziele zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung wird weniger Plastikabfall ein unerfüllter Wunsch bleiben und der Fünf-Punkte-Plan keine Wirkung entfalten“, kritisiert die Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Die nötige Einführung eines Abfallvermeidungsziels, wie es bereits während der Erarbeitung des EU-Kreislaufwirtschaftspakets diskutiert wurde, ist ein Kernelement, um einen Richtungswechsel sowie eine Verbindlichkeit zu weniger Verpackungsmüll zu erreichen. Für Verpackungsabfälle sollte das Ziel von maximal 120 Kilogramm ab 2025 und 90 Kilogramm ab 2030 pro Kopf und Jahr festgelegt werden. „Mehrwegverpackungen tragen in besonderem Maße zur Abfallvermeidung bei und haben sich in der Praxis bewährt. Zum Schutz und Ausbau des Mehrwegsystems für Getränkeverpackungen ist eine konsequente Umsetzung der im neuen Verpackungsgesetz verankerten Mehrwegquote von 70 Prozent erforderlich. Sollte die Mehrwegquote vom Handel nicht umgesetzt werden, sind gemäß einem Entschließungsantrag des Bundestages vom 28. März 2017 weitergehende rechtliche Maßnahmen zu entwickeln. Eine solche Maßnahme könnte die Einführung einer Lenkungsabgabe auf Einweggetränkeverpackungen in Höhe von 20 Cent sein, wie diese bei Alkopops seit Jahren besteht. Selbst die als konservativ geltende britische Premierministerin Theresa May setzt sich für die Einführung einer Steuer auf Einweg-Plastikflaschen in Großbritannien ein“, sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. Über Getränkeverpackungen hinaus sollte für Lebensmittel- und andere Verkaufsverpackungen eine Wiederverwendungsquote von 15 Prozent bis zum Jahr 2025 und 30 Prozent bis zum Jahr 2030 festgelegt werden. Für Versandverpackungen sollte eine Wiederverwendungsquote von 30 Prozent ab 2025 und 50 Prozent ab 2030 sowie für Transportverpackungen von 70 Prozent ab 2025 gelten. „Das Herstellen und Inverkehrbringen von Verpackungen ist viel zu günstig. Seit Jahren unterbieten sich die in Deutschland tätigen dualen Systeme in einem ruinösen Wettbewerb bei den Lizenzierungspreisen von Verpackungen, um neue Großkunden zu gewinnen. Dadurch geht die Lenkungswirkung der Verpackungsverordnung hin zu weniger Abfällen verloren. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass das neue Verpackungsgesetz zur deutlichen Verteuerung des Einsatzes von Kunststoffen aus Neumaterial beitragen wird“, kritisiert Fischer. „Entweder muss der Gesetzgeber dafür sorgen, dass die Lizenzentgelte für das Inverkehrbringen von Verpackungen deutlich ansteigen oder es muss eine Ressourcensteuer eingeführt werden. Am Ende sollten Hersteller, die besonders viele Verpackungen produzieren, auch besonders viel dafür bezahlen müssen.“ Die DUH fordert darüber hinaus eine verbindliche Mindestquote für den Einsatz von Rezyklaten bei Kunststoffverpackungen, auch um einen ehrlichen Wiederverwertungskreislauf in Deutschland zu erreichen. Nur so wird auch ein prosperierender Markt für Rezyklate geschaffen und die Entwicklung eines recyclingfähigen Öko-Designs weiter vorangetrieben. Zudem müssen Standards zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen verpflichtend vorgegeben und nicht auf freiwilliger Basis empfohlen werden. Links: DUH-Strategiepapier „Plastikstrategie für Deutschland – Forderungen an die Bundesregierung“: https://www.duh.de/projekte/plastikstrategie/ Pressekontakt: Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin 0170 7686923, metz@duh.de Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft 0151 18256692, fischer@duh.de DUH-Pressestelle: Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf 030 2400867-20, presse@duh.de www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

Quelle: presseportal.de