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Reform der Kommunalverfassung nimmt konkrete Formen an Klaus Schlie: Mehr Selbstverwaltung und Eigenverantwortung

Die Reform der Kommunalverfassung in Schleswig-Holstein nimmt konkrete Formen an. Innenminister Klaus Schlie legte dem Kabinett am Dienstag (11. Januar) einen Bericht über die Weiterentwicklung des Kommunalverfassungsrechts vor. Spätestens Anfang Mai 2011 soll der entsprechende Gesetzentwurf folgen. „“Wir stärken die kommunale Selbstverwaltung und befreien das kommunale Verfassungsrecht von einengenden Vorgaben““, sagte Schlie. Die politische Gestaltungsfreiheit der Menschen, die sich ehrenamtlich engagierten, müsse erhalten bleiben und die Eigenverantwortung auf allen Ebenen ausgebaut werden.

„“Wir brauchen keine Einheitssoße, die sich zähflüssig über unsere kommunalpolitische Landschaft ergießt und jede Form von Kreativität, Eigeninitiative und Originalität erstickt““, sagte Schlie. Es gebe einen starken Wunsch nach mehr Selbstverwaltung ohne überflüssige Vorgaben von oben. Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung werde nicht als Last empfunden, sondern als angenehme Pflicht und Herausforderung, die eigenen Angelegenheiten vor Ort so weit wie möglich selbst zu gestalten.

Die Kommunalverfassungsreform folgt nach Aussage von Schlie den Prämissen von mehr Demokratie und Eigenverantwortung. Für die vom Landesverfassungsgericht in Teilen für verfassungswidrig erklärte Amtsordnung bedeutet das, dass Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten künftig ausschließlich die Gemeindevertretungen treffen. Eine Verlagerung von Aufgaben und damit der politischen Entscheidungsverantwortung auf das Amt ist nicht mehr möglich.

Das Amt wird wieder eine reine Verwaltungszentrale, die die Beschlüsse der Gemeindevertretungen vorbereitet und umsetzt. Soweit amtsangehörige Gemeinden den Bedarf sehen, einzelne Aufgaben über Gemeindegrenzen hinweg gemeinsam zu erledigen, erhalten sie künftig die Möglichkeit, dazu auch einen amtsinternen Zweckverband zu gründen. „“Die neue Amtsordnung stärkt die Gemeinden als Keimzelle der Demokratie und unmittelbaren Willensbildung““, sagte Schlie.

Weitere Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Kommunalverfassungsrechts sind:

•Gemeinden ab 4.000 Einwohnern ohne eigene Verwaltung können einen hauptamtlichen Bürgermeister bestellen. Die bisherigen Regelungen zum Gemeindedezernenten werden dadurch überflüssig.
•Das Vorschlagsrecht für die Direktwahl von hauptamtlichen Bürgermeistern steht künftig den Parteien statt den Fraktionen zu.
•Für Landräte und Amtsdirektoren werden Qualifikationsanforderungen gesetzlich vorgeschrieben.
•Die Kommunalaufsicht über Städte ab 20.000 Einwohnern soll auf die Kreise verlagert werden.
•Die Zahl der Mitglieder in den kommunalen Vertretungen soll verringert werden.

Die Änderung der Amtsordnung und die Reform des Kommunalverfassungsrechts sollen nach Angaben des Ministers zügig umgesetzt werden. Es gebe in der kommunalen Familie ein großes Interesse, möglichst kurzfristig die Verfassungsmäßigkeit der Amtsordnung herzustellen und damit eine rechtssichere Grundlage für die Arbeit auf Gemeinde- und Amtsebene zu schaffen. Die Kommunalpolitik sollte sich vor der Kandidatenaufstellung für die Kommunalwahl 2013 auf veränderte rechtliche Rahmenbedingungen so früh wie möglich einstellen können.

Das Innenministerium hat Anfang November in vier Regionalkonferenzen mit nahezu 750 Vertretern von Gemeinden, Ämtern, Kreisen und Städten Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Kommunalverfassungsrechts intensiv diskutiert. Daneben wurden sowohl vor als auch nach den Regionalkonferenzen Gespräche mit Vertretern der Kommunalen Landesverbände geführt. „“Ich lege großen Wert auf eine breite und transparente Diskussion über die Zukunft unseres kommunalen Verfassungsrechts““, sagte Schlie. Diese Debatte sei keineswegs zu Ende. Nach der ersten Kabinettsbefassung im Mai gingen die Beratungen formell in eine weitere Runde. Die Landesregierung habe das Ziel, dem Landtag noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf zuzuleiten.