Politik & Wirtschaft

Hiller-Ohm fordert EU-Richtlinie zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention

Nach Deutschland hat jetzt auch die Europäische Union die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Die Lübecker Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm (SPD) beurteilt die Unterzeichnung der UN-Konvention als einen Wendepunkt in der Europapolitik, dem weitere Schritte folgen müssen.
Mit der Vertragsunterzeichnung geht die EU einen großen Schritt in Richtung des Ziels der Kommissionsstrategie, bis 2020 ein barrierefreies Europa für die rund 80 Millionen Europäerinnen und Europäer mit Behinderungen zu schaffen. „Die EU ist damit zum ersten Mal Partei einer internationalen Menschenrechtskonvention geworden – und muss damit die Belange der Menschen mit Behinderungen zukünftig in alle europäischen Entwicklungsprogramme einbeziehen“, so Hiller-Ohm. „Und das ist gut so: Die Sicherung der Teilhabe behinderter Menschen und das Ziel der Inklusion haben in einer offenen Gesellschaft wie der EU, mit offenem Binnenmarkt und Freizügigkeit, schon lange eine europäische Dimension.“

Die Umsetzung der Konvention ist auf europäischer Ebene allerdings genauso wenig gesichert wie auf nationaler und lokaler Ebene. Verbindliche Ziele und Strategien für die volle Teilhabe behinderter Menschen fehlen bislang. Hiller-Ohm: „Für mich ist eine eigenständige EU-Behindertenrechts-Richtlinie der nächste logische Schritt. Über eine solche Richtlinie können die Mitgliedsstaaten der EU zur Durchsetzung der Inklusion verpflichtet werden.“

Auf nationaler Ebene arbeitet Hiller-Ohm in der Begleitgruppe zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention der SPD-Bundestagsfraktion. Die Umsetzung für Lübeck – in enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen – ist ihr ein ebenso wichtiges Anliegen. Hiller-Ohm: „Seit langem bin ich mit dem Behindertenrat und den zuständigen Senatoren im Gespräch. Viele Probleme sind wir schon angegangen: Fehlende barrierefreie Autobriefkästen, zu wenige und schlecht gestaltete Behinderten-WCs und vor allem die mangelhafte Zugänglichkeit von Gebäuden. Nun müssen wir Wege finden, wie trotz des Sparkurses Lübeck den Anforderungen der Behindertenrechtskonvention gerecht werden kann. Dazu brauchen wir einen „Masterplan Barrierefreiheit“ und eine bessere Vernetzung der Initiativen von Bund, Land und Stadt in enger Kooperation mit den Betroffenen.“