Schleswig-Holstein hat auch in Zukunft bürgernahe und leistungsstarke Amtsgerichte

„Wir werden auch in Zukunft bürgernahe Amtsgerichte von überschaubarer Größe haben,“ sagte Justizminister Uwe Döring heute (15. September) anlässlich der abschließenden Entscheidung des Landtags über die Schließung der fünf Amtsgerichte in Bad Schwartau, Bad Oldesloe, Geesthacht, Kappeln und Mölln. Die Regierungskoalitionen hätten im Koalitionsvertrag vereinbart, die Struktur der Gerichte auf den Prüfstand zu stellen und insbesondere die Amtsgerichtsgröße an zukünftige Anforderungen anzupassen. Dieser Vorsatz werde nun konsequent in die Tat umgesetzt. „Vorausgegangen ist über ein Jahr intensiver fachlicher Diskussion. Wir haben das Konzept nicht nur immer weiter präzisiert, sondern auch Änderungen vorgenommen, wo dies sinnvoll war.“ Mit der Reform werde die langfristige Leistungsfähigkeit der Amtsgerichte gesichert. Die Reform sei in allen Berechnungsvarianten wirtschaftlich.
Döring betonte, es sei für jede Stadt und jeden Landgerichtsbezirk schmerzlich, ein Gericht zu verlieren. „Die betroffenen Mitarbeiter an den Gerichtsstandorten bitte ich um Verständnis für eine Entscheidung, die Sie naturgemäß gerne anders gesehen hätten. Bei der weiteren Umsetzung ist es unser Ziel, persönliche Härten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermeiden.“









