Landtagsbeschluss stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderung im Saarland – Behindertengleichstellungsgesetz
Berlin (ots) – Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die Verabschiedung des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes am 19. Juni. „Dem Saarland ist es gelungen, den gesetzlichen Rahmen für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen deutlich zu stärken“, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Das Gesetz habe wichtige Impulse der UN-Behindertenrechtskonvention hinsichtlich des Begriffs von Behinderung, der Barrierefreiheit sowie der Stellung des Landesbehindertenbeauftragten aufgegriffen und damit die Rechte von Menschen mit Behinderungen deutlich gestärkt. Institutsdirektorin, Beate Rudolf, erklärte: „Wir begrüßen, dass der Saarländische Landtag beschlossen hat, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch eine unabhängige Monitoring-Stelle begleiten zu lassen. Das ist ein starkes Signal für die Menschen mit Behinderungen im Saarland.“ Das Institut sei bereits erfolgreich auf gesetzlicher Grundlage mit dem unabhängigen Monitoring in Nordrhein-Westfalen betraut. „Wir freuen uns daher, dass das Saarland hinsichtlich des unabhängigen Monitorings mit dem Institut zusammenarbeiten möchte.“ WEITERE INFORMATIONEN Monitoring auf der Ebene der Bundesländer http://ots.de/nZoc97 Gesetz zur Änderung des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes und weiterer gesetzlicher Vorschriften (Drs. 16/618) vom 31.10.2018 https://www.landtag-saar.de/file.ashx?FileName=Gs16_0618.pdf Änderungsantrag (Drs. 16/873) vom 12.06.2019 http://ots.de/CCAqf1 Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 in Deutschland rechtsverbindlich. Pressekontakt: Bettina Hildebrand, Pressesprecherin Telefon: 030 259 359-14 * Mobil: 0160 966 500 83 E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell
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