Politik & Wirtschaft

Entscheidung über Krankenhausinvestitionsprogramm vertagt

KIEL. Im schleswig-holsteinischen Gesundheitsministerium haben heute (11.2.) gemeinsam die Beteiligten über das zukünftige Investitionsprogramm für den Krankenhausneubau beraten. Das unter Federführung des Landes entwickelte Programm mit 19 Einzelprojekten mit einem Fördervolumen von 113 Mio. € und einer Laufzeit von 5 Jahren lag der so genannte Beteiligtenrunde zur Entscheidung vor.
Nach Landesrecht haben die so genannten unmittelbar Beteiligten das Recht, gegen den Vorschlag des Landes Veto einzulegen. Zu den unmittelbar Beteiligten gehören Krankenkassen, Kommunen und die Krankenhausgesellschaft. Die Beteiligten haben sich darauf geeinigt zunächst in einer weiteren Arbeitsgruppe zu beraten.
Das Gesundheitsministerium wird mit den Beteiligten weiterhin die Einigung suchen. Das Gesetz sieht im Fall einer Nichteinigung eine weitere Beratung in der Beteiligtenrunde vor. Kann auch dann kein Einvernehmen erzielt werden, hätte das Land die Möglichkeit eine Entscheidung zu treffen.
„Das Land hat ein gutes und schlüssiges Konzept erarbeitet. Es trägt dazu bei, die Gesundheitsversorgung der Menschen in Schleswig-Holstein dauerhaft sicherzustellen. Ich bin überzeugt, dass dies im gemeinsamen Interesse aller Beteiligten ist“, so Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg zu dem Ergebnis des heutigen Tages.

Hintergrund Krankenhausfinanzierung
Das Land beteiligt sich neben den Kommunen jährlich an den Investitionskosten für Baumaßnahmen der Krankenhäuser. Viele Krankenhäuser leisten auch selbst erhebliche Beiträge zu den Investitionen. Von 2002 bis 2010 wurden in Schleswig-Holstein die Investitionen über eine Neuverschuldung finanziert, deren Zins- und Tilgungslast bereits im Jahr 2013 das tatsächliche Investitionsvolumen überstiegen hätte. In Zukunft wären also deutlich mehr Ausgaben alleine für Zins- und Tilgung angefallen, als für die eigentliche jährliche Investition. Um die notwendigen Investitionen dauerhaft leisten zu können, hat das Land daher die Krankenhausfinanzierung ab 2011 umgestellt. Sie wird zukünftig mit Hilfe landeseigenen Zweckvermögens durchgeführt. Dadurch kann das Land die Krankenhausfinanzierung weiterhin sicherstellen. Land und Kommunen werden durch die Umstellung dauerhaft entlastet.