Behandlung von schwerstkranken und sterbenden Patienten verbessert / bpa bringt allgemeine Palliativversorgung in der häuslichen Krankenpflege auf den Weg
München (ots) – Ambulante Pflegedienste können schwerstkranke und sterbende Menschen in ihrem Zuhause künftig besser versorgen. Eine Schiedsentscheidung beendete jetzt lange Verhandlungen privater Trägerverbände um den Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) in Bayern und schafft einen klaren Rahmen für die häusliche Palliativversorgung bei nicht heilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankungen. „Nachdem sich die Krankenkassen lange gegen einen entsprechenden Vertrag gesträubt haben, ermöglicht die bayernweit gültige Entscheidung nun, dass Betroffene die ihnen zustehende Versorgung auch erhalten können“, sagt der bayerische bpa-Landesvorsitzende Kai A. Kasri. „Auch für die ambulanten Pflegedienste musste Klarheit geschaffen werden. Diese wollen schließlich in enger Abstimmung mit dem verordnenden Arzt den Verbleib der Patienten in ihrer Häuslichkeit gewährleisten.“ Die Schiedsentscheidung berücksichtigt entgegen der Auffassung der Krankenkassen, dass für die allgemeine Palliativversorgung in der Häuslichkeit qualifizierte Pflegefachkräfte mit mehrjähriger Berufserfahrung eingesetzt werden können und diese sich regelmäßig fortbilden. Unter dem Begriff „Symptomkontrolle“ werden Leistungen erbracht, die das Erkennen, das Erfassen und das Behandeln von Krankheitszeichen und Begleiterscheinungen umfassen, beispielsweise bei Schmerzen, Übelkeit und Erbrechen, bei der Wundkontrolle und -behandlung oder damit im Zusammenhang stehende akute Angstzustände beim Patienten. „Damit haben ambulante Pflegedienste nun endlich die Rechtssicherheit, schwerstkranke und sterbende Menschen mit allen notwendigen Hilfestellungen zu versorgen, die nicht nur medizinisch, sondern auch in ethischer Hinsicht geboten sind“, ergänzt der Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle Joachim Görtz. „Wir erwarten, dass die Krankenkassen den Schiedsspruch zum Wohle der Patienten anerkennen und die Leistungen für ihre Versicherten mit den Verbänden der ambulanten Pflegedienste jetzt rasch vereinbaren.“ Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 11.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon mehr als 1.300 in Bayern) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 335.000 Arbeitsplätze und circa 25.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei etwa 26,6 Milliarden Euro. Pressekontakt: Für Rückfragen: Joachim Görtz, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle, Tel.: 089/890 44 83 20, www.bpa.de Original-Content von: bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., übermittelt durch news aktuell
Quelle: presseportal.de