Arbeitsminister Garg: Schleswig-Holstein stimmt im Bundesrat für SGBII Reform
BERLIN. Schleswig-Holsteins stellvertretender Ministerpräsident und Arbeitsminister Dr. Heiner Garg wird im Bundesrat für die SGB II-Reform stimmen. Unter anderem auf Antrag von Schleswig-Holstein tagt der Bundesrat in einer Sondersitzung, um über den vorgeschlagenen Kompromiss zu entscheiden. Dazu betonte Arbeitsminister Dr. Heiner Garg:
„D“ie Erhöhung des Regelsatzes in zwei Stufen, zusätzliche Bundesmittel für die Kommunen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes und die Lohnuntergrenzen für Zeitarbeit, Weiterbildungsbranche und Wach- und Sicherheitsgewerbe – das sind die drei wesentlichen Säulen der Einigung, die das Land Schleswig-Holstein mittragen wird. Es wurde ein Paket geschnürt, das einen tragfähigen Kompromiss darstellt. Mein Dank gilt allen, die bis zuletzt an dieser Lösung gearbeitet haben.“
„Besonders wichtig ist mir, dass wir bei Bildung und Teilhabe zu einem Ergebnis gekommen sind, von dem rund 2,5 Millionen Kinder von Leistungsempfängern und Geringverdienern profitieren können. Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket wird eine neue Philosophie verwirklicht: Es geht um Leistungen, die unmittelbar bei den Kindern ankommen.“
„Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Entlastung der Kommunen in Milliardenhöhe. Die Berücksichtigung kommunaler Interessen ist für Schleswig-Holstein nicht nur wünschenswert, sondern notwendig. Die Einigung im Sinne der Kommunen begrüße ich ausdrücklich.“
„Der gefundene Kompromiss bei den Lohnuntergrenzen ist ein Schritt in die richtige Richtung: Es soll in der Zeitarbeit – über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – sowie im Wach- und Sicherheitsgewerbe und in der Weiterbildungsbranche eine Lohnuntergrenze geben. Insgesamt werden davon bundesweit rund 1,2 Millionen Arbeitnehmer umfasst. Nicht zuletzt mit Blick auf die zum 01. Mai 2011 anstehende volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für Staatsangehörige aus acht neuen EU -Mitgliedstaaten ist dieser Schritt zu begrüßen. Bei dem Thema „Equal Pay“ haben wir uns darauf geeinigt, den Tarifparteien ihre Gestaltungsfreiheit zu lassen. Ich appelliere insofern an die Tarifpartner, ihrer Verantwortung gerecht zu werden, die aus dieser Freiheit folgt. Einem Missbrauch von Zeitarbeit muss entschieden entgegen gewirkt werden. Dabei ist klar: Zeitarbeit ist nicht Teil des Problems, sondern Bestandteil der Lösung arbeitsmarktpolitischer Probleme. Sie hat – bei allen erforderlichen Korrekturen – eine unverzichtbare Funktion für Arbeitsmarkt und Wirtschaft. Zeitarbeit bietet insbesondere Langzeitarbeitslosen und Geringqualifizierten einen Einstieg in den Arbeitsmarkt““.