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Zeitungskongress: „Publishers‘ Right sollte auch für Blogger gelten“ / BDZV-Präsident Mathias Döpfner zur zeitgemäßen Interpretation des Verlegerbegriffs

Berlin (ots) – In seiner Rede zur Eröffnung des diesjährigen Zeitungskongresses plädierte der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Dr. Mathias Döpfner, heute in Berlin für eine Ausweitung des Verlegerbegriffs. Denn „der Begriff wandelt sich: von gedruckten Zeitungen hin zu digitalen und medienübergreifenden Angeboten. Dabei ist unsere Branche viel weiter, als wir denken“. Es gebe unter den Mitgliedern des BDZV bereits viele Erfolgsgeschichten für digitale Produkte – insbesondere im lokalen und regionalen Bereich. „Es kommt nicht auf die Darstellungsform an. Ob jemand Papier bedruckt oder Texte und Bilder ins Internet stellt – das ist unerheblich“, sagte Döpfner, der zugleich Vorstandsvorsitzender der Axel Springer SE ist, vor den rund 400 Teilnehmern aus Medien, Politik, Wirtschaft und Kultur. Entscheidend seien der Inhalt und das Selbstverständnis. „Das heißt: Für alle journalistischen Produkte muss das Prinzip der verantwortlichen Absenderschaft gelten. Der Absender trägt die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Nachricht.“ Und: „Guter Journalismus und Verlegertum müssen ein profitables Geschäftsmodell bleiben.“ Die Zukunft der Verlage sei digital, daher sei es auch notwendig den Begriff des Verlegers zeitgemäßer zu interpretieren. Wer nach diesem Selbstverständnis arbeite, sei Verleger, stellte Döpfner fest, egal ob offline oder online: „Jeder Blogger ist ein potenzieller Großverleger der Zukunft“, sofern er sich zu den Grundsätzen bekenne, die auch für Verleger gelten. Zu gleichen Pflichten gehören auch die gleichen Rechte, führte der BDZV-Präsident weiter aus. Deshalb müssten zum Beispiel auch Blogger vom Publishers‘ Right profitieren können, wenn sie dies wünschten: Blogs, die professionell nach journalistischen Qualitätskriterien arbeiten, seien Zeitungen der Zukunft. „Blogger sind in diesem Sinne Journalisten und Blog-Betreiber sind Verleger.“ Vor diesem Hintergrund forderte Döpfner den deutschen Gesetzgeber auf, bei der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie ausdrücklich klarzustellen, dass das Publishers‘ Right auch für Blogger gilt. Solange jedenfalls Tech-Plattformen redaktionelle Inhalte ungehindert umsonst abgreifen könnten, entgehe Verlegern – und Bloggern – der faire Anteil an ihrer Wertschöpfung. „Das muss dringend klargestellt werden“, forderte Döpfner. Das Publishers‘ Right sei für digitalen Journalismus gemacht. „Gerade Blogger könnten die größten Profiteure sein“, so der BDZV-Präsident. „Eine zentrale medien- und digitalpolitische Frage ist, welche Antworten wir auf die Marktbeherrschung der digitalen Welt durch sehr wenige Plattformen und Aggregatoren finden“, führte der BDZV-Präsident weiter aus. Hier müsse ein diskriminierungsfreier Zugang Dritter mit klaren Regeln sichergestellt werden. „Das sollte für jeden, der für Markt- und Meinungsvielfalt eintritt, selbstverständlich sein.“ Mittlerweile sei das gesellschaftliche Bewusstsein weltweit verbreitet, dass es klare Regelungen zur Begrenzung des Missbrauchs von Marktmacht brauche. Hierzu forderte der BDZV-Präsident schnelle Regelungen auch in den laufenden deutschen Gesetzgebungsmaßnahmen an. Im Übrigen halte der BDZV andere Lösungen als die derzeit geforderte Zerschlagung der Tech-Plattformen für zielführend. Das sei nur die Ultima Ratio. Pressekontakt: Alexander von Schmettow Leiter Kommunikation Telefon: 030/ 726298-210 E-Mail: schmettow@bdzv.de Anja Pasquay Pressesprecherin Telefon: 030/726298-214 E-Mai pasquay@bdzv.de Original-Content von: BDZV – Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger, übermittelt durch news aktuell

Quelle: presseportal.de