„Kein Raum der AfD“ – Früchte der Rottweiler Kunst
Stuttgart (ots) – Am 15. Oktober 2019 wurde das Telekom-Gebäude in Rottweil, in dem sich das Bürgerbüro des Landtagsabgeordneten und stellvertretenden Vorsitzenden der AfD-Fraktion Emil Sänze befindet, von Unbekannten mit Parolen „Kein Raum der AfD“ beschmiert und der Briefkasten mit Montageschaum gefüllt. Vom örtlichen FDP/DVP-Landtagsabgeordneten Daniel Karrais kam gar der eigenartige Facebook-Kommentar, angeblich „demokratieschädliche“ Äußerungen Sänzes hätten diese Sachbeschädigung veranlasst. Offensichtlich ist die Haut bei den farbfreudigen linken Rottweiler „Kulturfreunden“ dünn geworden, nachdem der von Sänze veranlasste Antrag 16/6847 offengelegt hatte, in welchem Umfang (28.000 Euro bei Gesamtkosten von 45.000 Euro) für ein politisch tendenziöses Theaterstück von der Landesregierung aus Steuermitteln zugeschossen wurde – und in welchem Maße heute ein Kulturbetrieb, der zunehmend moralisch-normative Meinungshoheit beansprucht, ohne demokratisch transparentes Auswahlverfahren aus Steuermitteln alimentiert wird. Von 372.815 Euro Gesamtbudget erwirtschaftete das Rottweiler „Zimmertheater“ 2017 nur rund 160.000 Euro selbst. Inzwischen ist gegen die Büro-Schmierer der Staatsschutz eingeschaltet. Fotos waren in der Neuen Rottweiler Zeitung (NRWZ) zu sehen, noch bevor der Geschädigte von der Tat erfuhr. Getroffene Hunde bellen „Mit Interesse lese ich derzeit Zuschriften von Theaterkünstlern, die mir beweisen wollen, gerade ihre Beiträge seien für den Bestand der Demokratie und der grundgesetzlichen Ordnung eminent wichtig“, erläutert Emil Sänze MdL. „Neben der GEZ haben wir also, wovon wir Bürger gar nichts wussten, angeblich noch eine weitere Art ‚Demokratieabgabe‘ für selbsternannte Bewahrer der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu tragen. Sie nehmen sozusagen in Anspruch, an der politischen Willensbildung mitzuwirken und sich dafür finanzieren zu lassen, wofür sie eine besondere Verantwortung versprechen. Wichtig ist bei allen Vorhaltungen allerdings ausschließlich, was das Grundgesetz und die Landesverfassung zur Kunst sagen.“ So garantiert Art. 5/3 des Grundgesetzes ausdrücklich die Freiheit von Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre, während Art. 5/1 die Freiheit der Meinung garantiert. Problematisch freilich ist die von vom Intendanten des Rottweiler „Zimmertheaters“ Dr. Peter Staatsmann vorgetragene Interpretation. „Kein Artikel des Grundgesetzes – und das scheinen Staatsmann und Freunde nicht verstanden zu haben – sieht ein Grundrecht auf ein steueralimentiertes Einkommen durch politischen Agitprop vor“, unterstreicht der AfD-Landtagsabgeordnete. „Artikel 3 c der Landesverfassung stellt ‚das kulturelle Leben‘ und ‚Denkmale der Kunst‘ der Förderung und dem Schutz des Staates anheim. Das ist zweifellos in Ordnung. Das Wissenschaftsministerium hat sich aber 2010 ‚Vier Leitlinien der Kulturpolitik‘ gegeben – Liberalität, Pluralität, Subsidiarität und Dezentralität -, ohne einen transparenten, Pluralismus und demokratischer Kontrolle genügenden Auswahl-Prozess zu etablieren.“ Es bestehe, so Sänze, heute die offensichtliche Gefahr, dass sich Theater-Produzenten, staatliche Förderer und links gesonnenes Kulturpublikum zu Lasten der großen Mehrheit der Steuerzahler zu einem geschlossenen Interessenkreis kurzschließen und ihre Interessen zu vermeintlicher öffentlich akzeptierter Normkunst-Meinung erheben. „Dies ist aus meiner Sicht heute in weiten Teilen der Fall. Liberalität sagt: Der Staat darf keinen Einfluss auf künstlerische Inhalte nehmen. Pluralität sagt: Ziel ist eine Vielfalt von Kunst. Subsidiarität sagt: Kunstförderung soll einen ergänzenden Charakter haben. Die Aufgabe des Landes beschränkt sich auf Hilfe zur Selbsthilfe. Fakt ist aber: Das Land hat in Rottweil gut zwei Drittel eines sogenannten Anti-AfD-Stücks bezahlt!“ Wenn es so toll ist – wieso will das zahlende Publikum nicht mitspielen? Nach Sänzes Ansicht wird, wer sich in der Kunst zu politischen Botschaften hingezogen fühlt, genügend Kunstliebhaber finden, sofern er wirklich eine gesellschaftlich relevante Meinung ausdrückt. Diese sind dann auch bereit, für die dargebotene Meinung an der Theaterkasse zu zahlen. „Die Förderung der Kunst gehört transparent organisiert und demokratisch beaufsichtigt, damit sich keine einseitige Politprivilegierung gleichwelcher Richtung zu Lasten der Steuern zahlenden Allgemeinheit und der parlamentarischen Opposition verfestigt. Wir brauchen keine Regimekünstler – denn das wäre ein parasitäres Geschäftsmodell zu Lasten des Meinungspluralismus im Kulturbetrieb. Wenn das von Herrn Staatsmann inszenierte Meinungs-Stück die Kosten in krassester Weise nicht deckt, dann ist das eben kein Problem des Grundgesetzes oder der künstlerischen Freiheit. Es ist offensichtlich ein Problem des Intendanten des ‚Zimmertheaters‘ sowie der inhaltlichen Qualität und Relevanz. Dr. Peter Staatsmann bekam in der NRWZ etwa eine Druckseite und konnte mir und der Öffentlichkeit in seinem weinerlichen, weitschweifig-pseudointellektuellen Gastbeitrag von der angeblich angegriffenen Freiheit der Kunst nicht erklären, warum das von ihm geschriebene und inszenierte Stück, das angeblich für unsere bedrohte Freiheit so wichtig sei, gerade einmal ein Drittel seiner Kosten selbst deckt. Entgegen dem amtlichen Liberalitäts- und dem Subsidiaritätsversprechen in der Kulturförderung muss es schlicht als risikolos, staatsgenehm und staatsalimentiert gelten. Das erinnert mich in gewisser Weise an die Förderung für Christoph Sonntag. Intendant Staatsmann beruft sich auf den ‚Mut‘ des Regisseurs zu kritischen Analysen – den ihm das grüne Wissenschaftsministerium vergütet. Schiller, der Mut hatte, würde weinen!“ Pressekontakt: Klaus-Peter Kaschke, Lic. rer. publ. Pressestelle der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg Konrad-Adenauer-Straße 3 70173 Stuttgart Telefon: +49 711-2063 5639 Klaus-Peter.Kaschke@afd.landtag-bw.de Original-Content von: AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, übermittelt durch news aktuell
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