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Politik & Wirtschaft

Gebäudeenergiegesetz: CO2-Einsparpotenzial für den netzfreien Raum noch nicht ausgeschöpft / Deutscher Verband Flüssiggas sieht Nachbesserungsbedarf bei Benennung der Heizöl-Alternativen

Berlin (ots) – Der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG) begrüßt, dass der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude konventionelles und biogenes Flüssiggas strategisch einbindet. Dies bedeute einen klaren Fortschritt im Vergleich zu früheren Entwürfen. Mit einem expliziten Bekenntnis zu Flüssiggas als Alternative zur Ölheizung im netzfreien Raum könnte jedoch bei den CO2-Einsparungen noch wesentlich mehr erreicht werden, so der DVFG. „Wir begrüßen, dass das Bundeskabinett nun entschieden hat, bei der gesetzlichen Neugestaltung des Wärmemarktes auch auf die Potenziale von konventionellem und biogenem Flüssiggas zu setzen“, erklärt DVFG-Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Stücke. „Im Vergleich zu früheren Vorschlägen ist es zu klaren Fortschritten gekommen, die messbar zum Erreichen der CO2-Einsparziele 2030 beitragen werden“, so Stücke. Für den netzfreien Raum werde die politische Absicht, Heizöl durch emissonsärmere Alternativen abzulösen, jedoch noch nicht konsequent genug ausformuliert. Der Entwurf sieht vor, dass Ölheizungen ab 2026 weiterhin installiert werden dürfen, wenn kein Zugang zum Erdgas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist. Flüssiggas wird hier nicht als Option genannt – obwohl sich der leitungsunabhängige Energieträger gerade in diesen Fällen als Alternative zu Heizöl anbietet. Damit blendet der Entwurf ohne Not rund 2,75 Millionen Ölheizungen aus, die im netzfreien Raum durch Flüssiggas-Heizungen ersetzt werden könnten. Allein durch den Energieträgerwechsel von Heizöl zu konventionellem Flüssiggas könnten nach Berechnungen des DVFG im netzfreien, überwiegend ländlichen Raum 2,9 Millionen Tonnen CO2 im Jahr eingespart werden. Durch einen zeitgleichen Umstieg von Heizwert- auf Brennwerttechnik wären sogar rund 4 Millionen Tonnen CO2 im Jahr möglich. „Warum die Bundesregierung sich an diesem Punkt nicht noch klarer zur Flüssiggas bekennt, ist angesichts der ehrgeizigen Ziele zur Treibhausgasreduktion kaum nachvollziehbar“, so das Fazit von Stücke. Energieträger Flüssiggas: Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt. Pressekontakt: Sabine Egidius Tel.: 030 / 29 36 71 – 22 E-Mail: presse@dvfg.de Deutscher Verband Flüssiggas e. V. Original-Content von: Deutscher Verband Flüssiggas e. V., übermittelt durch news aktuell

Quelle: presseportal.de