Kurzfristige Einbahnstraßenregelung auf der Drehbrücke
Fotos: TBF/Holger Kroeger · Kurzfristige Einbahnstraßenregelung auf der Drehbrücke. Vom 2. Bis 3. Dezember nur stadteinwärts befahrbar – Umleitungen sind ausgeschildert. Im Zuge der laufenden Restarbeiten zur Umgestaltung des Drehbrückenplatzes ist es erforderlich, dass von Montag, 2. Dezember, ab etwa 8 Uhr bis Dienstag, 3. Dezember 2019, nachmittags, der umliegende Straßenraum (Willy-Brandt-Allee und An der Untertrave) gesperrt wird.
In Folge dessen kommt es während dieser Zeit zu folgender geänderter Verkehrsführung: Die Willy-Brandt-Allee wird zwischen Drehbrücke und An der Untertrave stadteinwärts zur Einbahnstraße. Ein Abbiegen von der Straße An der Untertrave in die Willy-Brandt-Allee stadtauswärts ist nicht möglich. Gleichzeitig erfolgt auf der Straße An der Untertrave im Bereich des Drehbrückenplatzes eine Fahrbahnverengung, so dass je Fahrtrichtung nur eine Spur zur Verfügung steht. Die Umleitung ist entsprechend ausgeschildert und erfolgt über An der Untertrave, Holstentorbrücke, Holstentorplatz hin zum Lindenplatz.
Die Hansestadt Lübeck bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für diese kurzfristige Maßnahme.