PIRATEN Bayern reichen Popularklage gegen Ungleichbehandlungen im Gesetz für die Kommunalwahlen ein
München (ots) – Das Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte widerspricht im Artikel 28 wichtigen Grundsätzen der bayerischen Verfassung und wird deshalb durch die PIRATEN Bayern vor den bayrischen Verfassungsgerichtshof gebracht. Der Vorstand der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Bayern hat heute, am 5. Dezember 2019 durch seinen Rechtsanwalt Abamatus – Thomas Hummel beim bayerischen Verfassungsgerichtshof in München eine Popularklage sowie „Antrag auf einstweilige Anordnung“ zum „Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (GLKrWG)“ einreichen lassen. Die PIRATEN Bayern beanstanden Art. 28 [1] Kommunalwahlgesetz, der gegen die Verfassung des Freistaates Bayern verstößt . Die Klage soll erreichen, das dieser Artikel bereits für die nächste Kommunalwahl im März 2020 zumindest vorläufig gestrichen wird. Der angesprochene Satz des Art. 28 lautet: „ausgeschlossen sind sich bewerbende Personen und Ersatzleute von Wahlvorschlägen sowie Wahlberechtigte, die sich in eine andere Unterstützungsliste eingetragen oder einen Wahlvorschlag unterzeichnet haben“ Der Wähler kann bei der Kommunalwahl durch Kumulieren und Panaschieren seine Stimmen auf mehrere Personen auch unterschiedlicher Listen verteilen. Diese Möglichkeit wird ihm bei der Unterstützung von Bewerberlisten durch die angeführte Bestimmung untersagt und damit die Wahlfreiheit eingeschränkt. Der Wähler kann nicht in gleicher Weise mehrere Bewerberlisten unterstützen um diesen dann bei der eigentlichen Wahl seine Stimme geben zu können. Ebenso wird Bewerbern einer Liste durch den genannten Artikel die Möglichkeit genommen andere Listen zu unterstützen, sodaß diese an der Wahl teilnehmen können und er Bewerbern dieser Liste seine Stimme geben kann. Der Antragsteller Piratenpartei Deutschland, Landesverband Bayern und die Mitantragssteller Martin Kollien-Glaser (Landesvorsitzender Bayern) und Michael Ceglar (Beisitzer im Landesvorstand Bayern) beantragen, das der genannte Passus per einstweiliger Anordnung bis zur endgültigen Entscheidung für die anstehende Kommunalwahl außer Kraft gesetzt wird. „Der genannte Satz kann ohne weitere Auswirkung aus dem Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte gestrichen werden“, so Martin Kollien-Glaser, Landesvorsitzender der PIRATEN Bayern. „und der Gleichheitsanspruch dadurch direkt umgesetzt werden.“ Die Piratenpartei Bayern ruft Parteien, Wählergemeinschaften und andere Wählergruppierungen dazu auf, sie bei der Popularklage -gerne auch finanziell- zu unterstützen. Quellen/Verweise: [1] https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGLKrWG-28 Pressekontakt: Martin Kollien-Glaser, Landesvorsitzender MAIL martin.kollien-glaser@piratenpartei-bayern.de PHONE 089 381 646 930 MOBIL 01520 989 44 11 Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/76876/4460217 OTS: Piratenpartei Deutschland Original-Content von: Piratenpartei Deutschland, übermittelt durch news aktuell
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