Politik & Wirtschaft

Gesetz zur Vergabe öffentlicher Aufträge Seidel: Sachgerechter Entwurf

Mecklenburg-Vorpommern ist auf dem Weg zu einem sachgerechten und ausgewogenen Vergabegesetz. „Die Koa-litionspartner haben es sich bei diesem Thema wahrlich nicht leicht gemacht, es handelt sich auch nicht um ein leichtes Thema“, sagte Wirtschaftsminister Jürgen Seidel am Mittwoch bei der ersten Lesung im Schweriner Landtag.

„Das Gesetz sendet ein wichtiges Signal an die Tarifpartner“, sagte Seidel. Es soll die Praxis der öffentlichen Auftrags-vergabe in Mecklenburg-Vorpommern und die Rahmenbedin-gungen für mittelständische Unternehmen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe verbessern. „Wir setzen uns für eine stärkere Tarifbindung der Unternehmen ein, sie ist auch ein wichtiges Instrument für die Fachkräftesicherung“, sagte Seidel.

Zu den fundamentalen Vorschriften zählt insbesondere das Verbot des Zuschlages auf Angebote mit unangemessen hohen oder niedrigen Preisen. Es gilt das Gebot des Zuschlages auf das wirtschaftlichste Angebot. „Wirtschaftlich-keit bedeutet ein Leistungs-Kosten-Verhältnis und die Ermitt-lung des wirtschaftlichen Angebotes ist ein Prozess, der sich in mehreren klar voneinander abzugrenzenden Schritten vollziehen muss“, sagte Seidel.

„An der korrekten Anwendung der Vergaberegeln haben nicht nur die Unternehmen, sondern auch die dort Beschäftigten ein hohes und legitimes Interesse. Dumpingangeboten soll soweit wie möglich ein Riegel vorgeschoben werden“, sagte Seidel. Vorschriften des Vergaberechts, die unterhalb der EU-Schwellenwerte bislang nur in den Vergabe- und Vertrags-ordnungen enthalten sind, erhalten nun Gesetzesrang.

Ausdrücklich verboten sein soll der Zuschlag auf Unter-kostenangebote, wenn es um die gezielte Verdrängung von Mitbewerbern vom Markt geht. „Das bezieht sich auch auf einen geforderten so niedrigen Preis, dass der Bieter zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrages wirtschaftlich selbst nicht mehr in der Lage ist“, sagte Seidel.

Zudem sei ein Recht der Bieter auf Information über ihre Nichtberücksichtigung im Vergabeverfahren noch vor Ertei-lung des Zuschlages vorgesehen. „Die Situation der Bieter wird dadurch verbessert“, sagte Seidel. Sie können sich zu einem Zeitpunkt an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden, an dem diese einen unrechtmäßigen Vertragsschluss verhin-dern kann.

Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause 2011 verab-schiedet werden.