Stromnetzbetreiber präsentieren Ausbau-Konzept de Jager sieht damit Windstrom auf der Überholspur
Neubau von mehreren hundert Kilometern Spannungsleitungen
Aufbau 380kv-Mast © tennettso.de
Eines der größten Netzausbau-Projekte während der kommenden Jahre nimmt konkrete Formen an. Vertreter der Netzbetreiber TENNETund E.ON Netz präsentierten am 18. März in Kiel vor Abgeordneten und Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses des schleswig-holsteinischen Landtages die ersten Umrisse eines gemeinsam mit Schleswig-Holstein angestrebten Netzausbaukonzepts. Mit der Initiative ist unter anderem der Neubau von mehreren hundert Kilometern Hoch- und Höchstspannungsleitungen auf der 380- und 110-Kilovolt-Ebene vorgesehen. Nach den Worten von de Jager laufen zu diesem Projekt bereits seit einem Jahr mit allen Beteiligten und Betroffenen konstruktive Gespräche.
Wie der Minister weiter sagte, geht es um die Schlüsselfrage, wie der Aufwuchs der Windenergie in Schleswig-Holstein, der allein an Land (onshore) zwischen 2015 und 2020 von derzeit 3.000 auf 9.000 Megawatt ausgedehnt wird, effizient zu den Verbraucherzentren innerhalb und außerhalb Schleswig-Holsteins geleitet werden kann. Durch Windparks vor den Küsten Schleswig-Holsteins sollen bis 2020 nochmals 3.000 Megawatt Windstrom hinzukommen. Über die Ausbau-Initiative in Schleswig-Holstein hinaus ist das Land laut de Jager mit TENNET in engen Gesprächen über eine großräumige Lösung für den Abtransport von Windstrom in den Süden Deutschlands.
Seekabel für die Anbindung von offshore_Windparks © tennettso.de
De Jager erneuerte in diesem Zusammenhang seine Forderung nach einem Rendite-Bonussystem für Netzbetreiber, die den Ausbau von Netzen besonders schnell voran-treiben. Zur Beschleunigung der Verfahren sei es zudem nötig, dass die Netzbetreiber es bei der Planung von Trassen, die durch mehrere Bundesländer gehen, künftig nur noch mit einer zentralen Planfeststellungsbehörde zu tun bekommen. Die Bundesregierung müsse darüber hinaus einen geographischen Korridor festlegen, in dem das beschleunigte Planungsrecht greift.