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Politik & Wirtschaft

Aussetzung der Wehrpflicht: Bund dehnt Finanzrahmen aus

Bund und Länder schaffen gemeinsam Studienmöglichkeiten für die nach der Aussetzung der Wehrpflicht zu erwartenden Studienanfänger.

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat in ihrer Sitzung am 21. März bekräftigt, dass diese Studienanfänger im Hochschulpakt gemeinsam jeweils hälftig von Bund und Ländern (jeweils mit 13.000 Euro verteilt auf vier Jahre) finanziert werden. Damit wird nach den Worten von Bundesministerin Anette Schavan die bisherige Erfolgsgeschichte des Hochschulpakts fortgeschrieben.

Bund und Länder gehen von rund 45.000 bis 59.000 zusätzlichen Studienanfängern in den Jahren 2011 bis 2015 aus, je nach Ausgestaltung und Inanspruchnahme der von der Bundesregierung vorgesehenen Freiwilligendienste. Hierfür stellen Bund und Länder zusätzlich rund 1,2 bis 1,5 Milliarden Euro in den Jahren 2011 bis 2018 bereit. Der Bund wird seine Mittel auf Basis der tatsächlichen Studienanfängerentwicklung zur Verfügung stellen.

Im Einzelnen wurde vereinbart, die bisher im Hochschulpakt bis 2015 festgelegte Finanzierungsobergrenze von rund 3,2 Milliarden Euro anzuheben. Bund und Länder stellen die Mittel zur Verfügung, die erforderlich sind, um alle zusätzlichen Studienanfänger, die durch die Aussetzung der Wehrpflicht zu erwarten sind, zu finanzieren. Weiterhin werden Bund und Länder diejenigen Studienanfänger aus der ersten Phase des Hochschulpaktes 2007 ausfinanzieren, die über die damals vereinbarte Zahl von 91.000 Studienanfänger hinausgehen. Damit erhöhen sich die Bundesmittel in der zweiten Programmphase (2011-2015) von 3,2 Milliarden Euro auf rund 4,7 Milliarden Euro. Die Länder stellen die Gesamtfinanzierung sicher.

Diese Zusagen von Bund und Ländern geben den Hochschulen die nötige Planungssicherheit, um rechtzeitig und flexibel die erforderlichen Studienangebote zu schaffen. Damit wird sichergestellt, dass auch die zusätzlichen Studienfänger gute Studienchancen und Studienbedingungen haben.

Wissenschaftsminister Jost de Jager sieht im Beschluss der GWK die konsequente Umsetzung einer entsprechenden Verabredung der Ministerpräsidenten der Länder vom 15. Dezember letzten Jahres. „“Damit wird endlich Klarheit über den Umgang mit den zusätzlichen Studienanfängern durch den Wegfall von Wehrpflicht und Zivildienst geschaffen““, so de Jager. Er wies darauf hin, dass der Beschluss unter anderem auch beinhalte, dass Studienanfänger-Plätze nicht im Wege einer pauschalen Vorwegnahme, sondern ab 2013 auf Basis der tatsächlichen Zahlungen finanziert werden. „“Die weitere Vorgehensweise werden wir in Schleswig-Holstein jetzt eng mit dem Kabinett und den Hochschulen abstimmen““, so der Minister. Er sei zuversichtlich, dass auf diesem Weg die anstehenden Herausforderungen für den Hochschul-Standort Schleswig-Holstein gut gemeistert werden können.