Neuer Erlass hilft beim schnelleren Ausbau der Windenergie – Klaus Schlie: Investitionen brauchen Rechtssicherheit und Akzeptanz
KIEL. Die Landesregierung hat weitere Voraussetzungen für einen schnelleren Ausbau der Windenergie geschaffen. In einem Erlass über Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen erhalten die Gemeinden und Kreise konkrete Hilfen für die Bauleitplanung. „“Neue Windmühlen sollen rechtssicher geplant und errichtet werden““, sagte Innenminister Klaus Schlie am 24. März in Kiel. Der gemeinsame Erlass des Innen-, Umwelt- und Wirtschaftsministeriums, der am 4. April in Kraft tritt, trage dazu bei, dass die Akzeptanz in der Breite der Bevölkerung für eine ökologische Stromerzeugung erhalten bleibe. Die Windenergieunternehmen erhielten verlässliche Rahmendaten für ihre Investitionen.
Der Erlass schafft nach Aussage des Ministers kein neues Recht, sondern erläutert die Aussagen aus dem neuen Landesentwicklungsplan zur Steuerung der Windenergienutzung. Danach können circa 1,5 Prozent der Landesfläche als Eignungsgebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen werden, das ist das Doppelte der derzeit mit Windrädern bestückten Fläche. „“Nach den jüngsten Prognosen sind 2015 rund 9.000 Megawatt Windenergieleistung allein an Land zu erwarten““, sagte der Minister.
Für Schlie ist damit die Endausbaustufe aber noch nicht erreicht. „“Wer die Energiewende ernst nimmt, muss bereit sein, weitere Schritte zum Ausbau regenera-tiver Energien zu gehen““, sagte der Minister. Der gesellschaftliche Dialog darüber müsse jetzt geführt werden. Er sei dazu bereit, ohne dass der laufende Prozess der Teilfortschreibung der Regionalplanung gestört werde. Der neue Erlass werde aber nicht mehr verändert. „“Jede weitere Änderung verzögert die Ausweisung neuer Flächen““, sagte Schlie.
Er kündigte eine neue Diskussionsrunde über den Ausbau erneuerbarer Energien an. Dabei müssten Bürger und Verbände von Anfang an angemessen beteiligt werden. In einem ersten Schritt will Schlie Vertreter der Windenergiebranche zu entsprechenden Gesprächen in Kürze einladen. „“Wir müssen auch in der aktuellen energiepolitischen Debatte die Bevölkerung von unseren Überlegungen und Zielen überzeugen““, sagte Schlie. Er erinnerte daran, dass in rund 20 Gemeinden des Landes durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheide grundsätzlich geeignete Flächen für die Windenergie nicht ausgewiesen werden können.
Der Erlass informiert darüber, wie weit Eignungsgebiete zu Wohnhäusern im Außenbereich, zu Siedlungen und Erholungsgebieten, Gewerbegebieten sowie zu Wäldern und Gewässern entfernt sein müssen. So gilt für Einzelhäuser und so genannte Splittersiedlungen im Außenbereich ein Abstand von 400 Metern, bei Siedlungen und Erholungsgebieten muss eine Distanz von 800 Metern eingehalten werden. Innerhalb der neuen Eignungsgebiete macht die Landeplanung keine Vorgaben über Abstandflächen. Dort sollen moderne Großanlagen von 150 Meter Höhe und darüber hinaus errichtet werden können. Die Abstände in dem Erlass beruhen nach Aussage von Schlie auf höchstrichterlicher Rechtsprechung.
Der Erlass benennt jene Gebiete, in denen keine Windkraftanlagen errichtet werden dürfen. Das sind beispielsweise der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, die nordfriesischen Inseln und Halligen, die Ostsee bis zur Hoheitsgrenze (12 Seemeilenzone), Wälder oder gesetzlich geschützte Biotope. Darüber hinaus regelt der Erlass das Repowering von Altanlagen außerhalb von Eignungsgebieten und hilft den Kommunen bei der Berechnung der Ausgleichsflächen, die als Folge der Errichtung von Windkraftanlagen geschaffen werden müssen.
