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Politik & Wirtschaft

Umweltministerin plädiert für klare und einheitliche Regeln, um Saatgut von illegaler Gentechnik rein zu halten

KIEL. In einer Landtagsdebatte um gentechnisch veränderte Organismen (GVO) hat Umweltministerin Dr. Juliane Rumpf sich noch einmal für eine einheitliche und praktikable Lösung zur Gewährleistung der so genannten GVO-Nulltoleranz bei Saatgut eingesetzt. Sie erinnerte an eine bayerische Initiative im Bundesrat, mit der Landwirte, die konventionelles Saatgut ohne Wissen um enthaltene illegale GVO aussäen, vor den entstehenden Schäden und den daraus folgenden Risiken vor Gericht geschützt werden sollten. Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Baden-Württemberg hatten diese bayerische Entschließung um eine Bitte an die Bundesregierung erweitert, mit einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift auch eine praktikable Lösung für die Nulltoleranz bei Saatgut vorzusehen. „“Hierfür sollten Probenahme und Nachweisverfahren anhand von wissenschaftlichen und statistischen Protokollen mit hoher Zuverlässigkeit sowie Maßgaben für die Ergebnisinterpretation definiert werden““, so Frau Rumpf. Dem sei der Bundesrat leider nicht gefolgt.
Die Umweltministerin sagte weiter, die Landesregierung wolle mit dieser Bitte an den Bund selbstverständlich nicht von der so genannten Nulltoleranz in der EU abweichen. „“Jedes GVO-Vorkommen im Saatgut, das sich sicher nachweisen lässt und das keine Zulassung zum Anbau in Deutschland hat, muss zu einem Verbot des Inverkehrbringens führen. Nichts anderes steht im Entschließungsantrag““, betonte sie. Zugleich kritisierte die „“Pressekampagne von Bündnis 90/Die Grünen und einiger Verbände gegen die Entschließung. Es gibt keinen anderen seriösen Weg als eine allgemeine verbindliche technische Regelung““, so Juliane Rumpf. Derzeit werde im Rahmen der behördlichen GVO-Überwachung stichprobenartig untersucht. Je größer dabei die Stichprobe desto besser die statistische Aussagekraft der Untersuchung. „“Eine hundertprozentige Sicherheit im Sinne der Nulltoleranz wäre aber nur dann gegeben, wenn die gesamte Partie untersucht würde. Dann stünde aber kein Saatgut mehr zur Aussaat bereit. Daher ist immer eine Stichprobe nötig, und jede Stichprobe, bei der sich kein nicht zugelassenes GVO nachweisen lässt, führt zu einer so genannten technischen Null““, erläuterte die Ministerin. Deshalb sei eine einheitliche und klar definierte Lösung für Behörden und Wirtschaft unverzichtbar. Saatgut werde in Schleswig-Holstein weiterhin intensiv und risikoorientiert durch die Behörden überwacht, betonte Frau Rumpf. Und wenn nicht zugelassene GVO nachgewiesen würden, könne das Saatgut auch nicht zur Aussaat kommen. „“Dieses Verfahren sichert unter den gegebenen Rahmenbedingungen die größtmögliche Sicherheit für Saatgutwirtschaft, Landwirtschaft und Verbraucherinnen und Verbraucher““, so die Umweltministerin.