FDP Antrag: „Beteiligung der am Markt ansässigen Gastronomie am Weihnachtsmarkt“

die FDP-Fraktion stellt (für die jetzt kommende Bürgerschaftsitzung=Anm.d.Red.) folgenden Antrag:
1. Gastronomiebetriebe, die über eine ganzjährige Sondernutzungserlaubnis für den Markt verfügen, können sich in Anlehnung an diese Erlaubnis am Weihnachtsmarkt beteiligen; dabei haben die Betriebe die für den Weihnachtsmarkt typische Gestaltung zu beachten.2. Soweit eine Ausübung der Sondernutzungserlaubnis aus zwingenden rechtlichen oder tatsächlichen Gründen während des Weihnachtsmarktes nicht möglich ist, ist den betroffenen Gastronomen die vorrangige Möglichkeit des Betreibens eines Standes auf der übrigen Weihnachtsmarktfäche auf dem Markt, und zwar möglichst in unmittelbarer Nähe zu ihrer Gaststätte, einzuräumen.
3. Bei der Platzvergabe für den Weihnachtsmarkt ist im Falle eines „Bewerberüberhanges“ sicherzustellen, dass in den Vorjahren nicht auf dem Weihnachtsmarkt vertretene Standbewerber nicht mit Hinweis auf Bewerber, die sich in den in den Vorjahren bereits bewährt haben, von vornherein chancenlos bleiben. Erforderlichfalls ist ein Losverfahren vorzusehen oder es sind andere geeignete Maßnahmen im Sinne des Satzes 1 zu ergreifen (z.B. Reservierung eines angemessenen Teils der Flächen für neue Bewerber oder ein Rotationsverfahren).
4. Erforderlichenfalls sind der Bürgerschaft Satzungsänderungsentwürfe zur Beschlussfassung vorzulegen.
5. Beim Aufbau des Weihnachtsmarktes und ähnlicher Veranstaltungen ist darauf zu achten, dass der Zugang zu den Gastronomiebetrieben am Markt nicht in unzumutbarer Weise eingeengt wird. Des weiteren ist zu prüfen, inwieweit die Flächen des ehemaligen Stadthauses und der Rathaushof mit in das Konzept des Weihnachtsmarktes eingegliedert werden können.
6. Dem Hauptausschuss ist jährlich rechtzeitig vor dem Erlass von Zulassungsbescheiden für sämtliche Flächen des Weihnachtsmarktes über die insoweit beabsichtigten Vergabeentscheidungen sowie über die Ausübung der Sondernutzungserlaubnisse zu berichten. Im Zweifel entscheidet der Hauptausschuss. Sofern beabsichtigt sein sollte, bestehende ganzjährige Sondernutzungserlaubnisse der am Markt ansässigen Gastronomiebetriebe zeitlich zu beschränken, ist ebenfalls der Hauptausschuss vorher zu unterrichten. Entsprechendes gilt bei der Verlängerung bestehender Sondernutzungserlaubnisse.









