Politik & Wirtschaft

amnesty international: Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS)- Positiver Trend

Taschkent
In den letzten Jahrzehnten war weltweit ein kontinuierlicher Fortschritt hin zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe zu verzeichnen. 129 Staaten haben die Todesstrafe entweder von Gesetz wegen oder in der Praxis abgeschafft. Im Jahre 2005 wurden nur in 23 Staaten Hinrichtungen vollstreckt.
Am 28. November findet die Versammlung der Staatsoberhäupter der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS), die dieses Jahr ihr 15-jähriges Bestehen feiert, im weißrussischen Minsk statt. Am Vorabend der Versammlung fordert Amnesty International die Oberhäupter der GUS-Staaten auf, die Abschaffung der Todesstrafe weit oben auf ihre Tagesordnung zu setzen und alles in ihrer Macht stehende zu tun, die Region zu einer todesstrafenfreien Zone zu machen.

Die Organisation begrüßt sehr die spürbaren Fortschritte, die die GUS-Staaten in diese Richtung gemacht haben. Zur Gründung der GUS im Jahre 1991 hatten alle GUS-Mitgliedstaaten – Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, die Russische Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan, die Ukraine, Usbekistan und Weißrussland – noch die Todesstrafe. Ende November 2006 haben sieben Staaten die Todesstrafe sowohl im Gesetz wie in der Praxis abgeschafft; in drei Staaten – Kasachstan, Russland und Tadschikistan – bestehen gesetzliche oder aber in der Praxis verankerte Moratorien. Weißrussland und Usbekistan sind die einzigen beiden in der GUS und auch im weiten eurasischen Umkreis verbliebenen Staaten, die die Todesstrafe im Gesetz und in der Praxis beibehalten.

Usbekistan hat sich allerdings selbst verpflichtet, die Todesstrafe abzuschaffen. Im August 2005 erließ der Präsident Usbekistans Islam Karimow ein Dekret, mit dem die Todesstrafe ab Januar 2008 abgeschafft wird. Im Juni 2006 hat der Präsident eine Arbeitsgruppe eingerichtet, deren Aufgabe es unter anderem ist, Gesetzesentwürfe vorzubereiten, durch die an die Stelle der Todesstrafe lebenslängliche Haft tritt. Ein weiterer wichtiger Schritt der Behörden in den vergangenen zwei Jahren war es, eine zunehmend öffentlich geführte Debatte über die Todesstrafe zuzulassen, auch mit Beteiligung nicht-staatlicher Organisationen (NGOs). Amnesty International begrüßt es, dass die Regierung sich verpflichtet hat, die Todesstrafe abzuschaffen, ist aber besorgt, dass Dutzende von Menschen in unfairen Prozessen weiterhin zum Tode verurteilt und einige noch vor dem Januar 2008 hingerichtet werden können. Deshalb fordert die Organisation die Behörden auf, alle Todesurteile umgehend umzuwandeln und ein Moratorium für Todesurteile einzuführen.

Am 9. November 2006 verabschiedete Kirgisistan, das zumindest in der Praxis die Todesstrafe nicht mehr vollstreckte, eine neue Verfassung, aus der die Bestimmungen bezüglich der Anwendung der Todesstrafe entfernt worden waren. Somit hat es die Todesstrafe in der Verfassung abgeschafft. Seit der Einführung des ersten Hinrichtungsmoratoriums im Jahre 1998 hat es keine Hinrichtungen mehr in diesem Land gegeben. Amnesty International fordert Kirgisistan auf, die heimische Gesetzgebung in Einklang mit der neuen Verfassung zu bringen, alle existierenden Todesurteile in Haftstrafen umzuwandeln und das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte zu ratifizieren, wodurch die Regierung sich zur Abschaffung der Todesstrafe verpflichtet.

Im Juni 2006 hat das Parlament Moldawiens einstimmig beschlossen, die Bestimmungen aus der Verfassung zu streichen, die die Todesstrafe in Ausnahmefällen vorsahen. Damit hat es die Todesstrafe gesetzlich abgeschaffen. Einen Monat später ratifizierte Moldawien das Zweite Fakultativprotokoll.
Die Regierungen der GUS-Staaten sollten gegenüber der Bevölkerung in der Frage der Menschenrechte Führungsqualitäten beweisen und in Sachen Todesstrafe aktiv zur Weiterbildung der Bürger beitragen. Daran hat es in der Region bislang gehapert. Die Stadtverwaltung von Batumi in Georgien war die erste in der ganzen GUS, die im November 2005 eine öffentliche Kampagne gegen die Todesstrafe initiiert und ausgeführt hat (weitere Informationen hierzu siehe AI Index: ACT 50/018/2005).

Alle GUS-Staaten, die Mitglieder der UNO und/oder des Europarats sind, haben das Recht, Vertragspartner von Abkommen zu werden, die von diesen Institutionen aufgesetzt wurden, um die Todesstrafe abzuschaffen. Zudem sind Aserbaidschan, Russland und die Ukraine im Mai dieses Jahres Mitglieder des UN-Menschenrechtsrats geworden und sind damit verpflichtet, bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte als leuchtendes Beispiel voranzugehen.

Fünf GUS-Staaten – Aserbaidschan, Estland, Georgien, Moldawien und Turkmenistan – haben das Zweite Fakultativprotokoll schon ratifiziert. Amnesty International fordert Armenien und die Ukraine auf – beide haben die Todesstrafe abgeschafft, dieses Protokoll ebenfalls zu ratifizieren und drängt die Regierung Aserbaidschans, seine Vorbehalte zurückzuziehen, die es bei der Ratifizierung gemacht hat.
Der Verzicht auf die Todesstrafe ist eine der zentralen Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im Europarat. Russland ist das einzige von 46 Mitgliedsstaaten des Europarats, das sein beim Eintritt in de Europarat abgegebenes Versprechen noch immer nicht eingelöst hat, die Todesstrafe abzuschaffen. Amnesty International hält fest, dass die Russische Staatsduma am 15. November 2006 zwar eine Maßnahme verabschiedet hat, die das Moratorium für Todesurteile bis 2010 ausgeweitet hat, bittet aber darum, die Todesstrafe so rasch wie möglich vollständig abzuschaffen.

Neben Weißrussland und Russland sind die international nicht anerkannten Regionen Abchasien, die Moldawische Dnjestr-Republik und Südossetien die einzige Territorien im Gebiet des Europarats, die die Todesstrafe nicht abgeschafft haben. Der Europarat hat erklärt, dass die Todesstrafe in diesen Territorien abgeschafft werden sollte.

Der Europarat begrüßte die Tatsache, dass das Protokoll Nr. 13 des Europäischen Abkommens zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten weniger als vier Jahre nach seiner Auslegung zur Unterzeichnung schon von 36 der 46 Mitgliedsstaaten des Europarats ratifiziert und von weiteren acht unterzeichnet wurde. Lediglich Aserbaidschan und Russland fehlen noch.

Die Organisation fordert alle GUS-Regierungen auf, die Empfehlungen des OSZE-Dokuments „Die Todesstrafe auf dem Gebiet der OSZE, Hintergrundpapier 2006“ vom Oktober 2006 umgehend umzusetzen. Als Mitgliedsstaaten der OSZE haben sich alle GUS-Staaten verpflichtet, sich mit der Frage der Abschaffung der Todesstrafe zu befassen.

Schließlich fordert Amnesty International die Behörden der GUS-Region auf, auf dem bereits Erreichten aufbauend folgende Themen anzugehen:

Gefangen im Todestrakt – ein Leben in ständiger Ungewissheit

Weißrussland, Kasachstan, Kirgisistan, Usbekistan und die international nicht anerkannten Territorien Abchasien und die Moldawische Dnjestr-Republik verhängen Berichten zufolge weiterhin Todesurteile. Amnesty International fordert sie auf, keine weiteren Todesurteile mehr zu verhängen.

In Kirgisistan leben derzeit über 160 Gefangene im Todestrakt, in Kasachstan laut Berichten 28. Laut statistischen Angaben des Justizministeriums von Kirgisistan an die OSZE wurden im Zeitraum vom 30. Juni 2005 zum 30. Juni 2006 sechs Menschen zum Tode verurteilt. In Kasachstan wurde im Jahr 2006 mindestens ein neues Todesurteil verhängt.
Laut Angaben nicht-staatlicher Organisationen sind derzeit in Usbekistan Dutzende von Gefangenen im Todestrakt inhaftiert, davon mindestens 25 im Gefängnis von Taschkent. Berichten zufolge wurden zwischen 1. Januar und 9. November 2005 mindestens 11 Menschen zum Tode verurteilt. Die Regierung Usbekistans veröffentlicht keine statistischen Angaben zur Todesstrafe. Deshalb ist es unmöglich, genaue Informationen über die Zahl der zum Tode verurteilten Personen zu erhalten. Amnesty International fordert die Behörden in Einklang mit den Empfehlungen des UN-Sonderberichterstatters über willkürliche, standrechtliche und außergesetzliche Hinrichtungen auf, mit der amtlichen Heimlichtuerei über die Anwendung der Todesstrafe Schluss zu machen.

Es gibt deutliche Hinweise, dass in Abchasien, wo ein de-facto-Hinrichtungsmoratorium gelten soll, mindestens zwei Gefangene auf ihre Hinrichtung warten. Weißrussland hat in der ersten Hälfte des Jahres 2006 laut Berichten mindestens fünf neue Todesurteile verhängt.

Der Europarat hat Aserbaidschan gebeten, die Lage der Gefangenen klarzustellen, die vor der Abschaffung der Todesstrafe im Jahr 1998 zum Tode verurteilt wurden, da ihre Strafen anscheinend noch immer nicht umgewandelt wurden und sie deshalb weiter im Todestrakt inhaftiert sind.

Amnesty International fordert die Regierungen in der Region auf, die Urteile gegen alle Gefangenen, die gegenwärtig im Todestrakt inhaftiert sind, in Haftstrafen umzuwandeln. Eine solcher Akt würde der grausamen und unmenschlichen Behandlung aller derjenigen ein Ende setzen, die seit Jahren in ständiger Ungewissheit über ihr weiteres Schicksal im Todestrakt in Haft sind.

Haftbedingungen im Todestrakt
Amnesty international ist darüber besorgt, dass die Haftbedingungen im Todestrakt in der GUS-Region weit hinter den internationalen Normen zurückfallen. So werden die Gefangenen anscheinend über viele Jahre hinweg unter äußerst harten Bedingungen in Haft gehalten. Dies kommt einer grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung gleich. Die Organisation fordert die Behörden in der Region auf, die Haftbedingungen im Todestrakt in Einklang mit den internationalen Normen zu bringen.
So haben Gefangene im Todestrakt in Weißrussland kein Recht auf Hofgang an der frischen Luft, die elektrische Beleuchtung ist Tag und Nacht an. In der nicht anerkannten Region Abchasien waren mindestens zwei zum Tode verurteilte Gefangene in schlecht beleuchteten und schlecht belüfteten Zellen eingesperrt.
In Kirgisistan leben viele Gefangene im Todestrakt seit Einführung des Hinrichtungsmoratoriums von 1998 unter Bedingungen, die nach allgemeiner Ansicht – der Ombudsmann, NGOs und einige Regierungsbeamte sind sich hierin einig – sehr harsch sind. Der ehemalige Direktor für das Gefängniswesen erklärte im Januar 2006 in einem Zeitungsinterview, dass seit der Einführung des Moratoriums 73 Insassen des Todestrakts gestorben seien, die meisten von ihnen durch Tuberkulose, durch die miserablen Haftbedingungen oder durch Selbstmord.

Amnesty International ist um die Gesundheit der Gefangenen im Todestrakt des Taschkenter Gefängnisses in Usbekistan besorgt. Die Gefangenen ebenso wie das Gefängnispersonal sind ständig dem Risiko einer Tuberkulose-Erkrankung ausgesetzt. Amnesty International fordert eine angemessene medizinische Behandlung und eine Verbesserung der Haftbedingungen. Laut Angaben der „Mütter gegen Todesstrafe und Folter“ waren von mindestens 25 Gefangenen im Todestrakt von Taschkent 20 Personen an Tuberkulose erkrankt. Laut Berichten stehen auch zur angemessenen Behandlung von Tbc nur wenig Medikamente zur Verfügung. Seit 2005 erlauben die Behörden den Gefangenen im Sommer täglich einen 20-30-minütigen Rundgang, im Winter nur 2-3 Mal pro Woche. Laut NGO-Quellen ist das Essen von mieser Qualität, die Angehörigen dürfen den Gefangenen im Todestrakt auch keine Nahrung oder persönliche Hygiene-Artikel überbringen. Das Frühstück besteht aus Brot und abgekochtem Wasser, dass Mittagessen aus Suppe oder Kohl und das Abendessen aus Brei. Die Tbc-Erkrankten erhalten ein wenig Zusatznahrung.

Geheimniskrämerei in Sachen Todesstrafe

In vielen Staaten in der Region umfassten die Maßnahmen zur Abschaffung der Todesstrafe keine vollständige Offenlegung von Informationen über die Todesstrafe gegenüber der Öffentlichkeit und den betroffenen Angehörigen. Dieses Versäumnis widerspricht den internationalen Verpflichtungen und Rechtsstandards sowie den Resolutionen von internationalen zwischenstaatlichen Gremien.

So hat der UN-Wirtschafts- und Sozialrat die Mitgliedsstaaten in seiner Resolution 1989/64 vom 24. Mai 1989 aufgefordert, „für jede Kategorie von Straftaten, für die die Todesstrafe zulässig ist, möglichst auf jährlicher Basis Informationen über die Anwendung der Todesstrafe zu veröffentlichen, darunter über die Zahl der zum Tode verurteilten Personen, über die Zahl der tatsächlich vollstreckten Hinrichtungen, über die Zahl der Personen, die auf ihre Hinrichtung warten, über die Zahl der in der Berufung aufgehobenen oder umgewandelten Todesurteile und über die Zahl der Fälle, in der eine Begnadigung ausgesprochen wurde, sowie Informationen darüber vorzulegen, inwieweit die weiter oben aufgeführten Schutzvorkehrungen in die nationale Gesetzgebung integriert wurden.“

In einer weiteren Resolution vom 20. April 2005 (Resolution 2005/59) forderte die UN-Menschenrechtskommission die Staaten, die die Todesstrafe beibehalten, auf, „der Öffentlichkeit Informationen über die Verhängung der Todesstrafe und über jede angesetzte Hinrichtung zugänglich zu machen“ ( UN document No E/CN.4/2005/59, 20 April 2005).

Außerdem heißt es im Dokument des Kopenhagener Treffens der Konferenz über die Menschliche Dimension der OSZE-Staaten vom 29. Juni 1990: „Die teilnehmenden Staaten… werden der Öffentlichkeit Informationen über die Anwendung der Todesstrafe zugänglich machen.“
Amnesty International fordert die Behörden in der Region auf, Informationen über die Anwendung der Todesstrafe offenzulegen und dafür zu sorgen, dass die Angehörigen bereits hingerichteter Gefangener vollständigen Zugang zu Informationen wie dem Datum und dem Ort der Hinrichtung und der Beerdigung erhalten und ihnen ermöglicht wird, die sterblichen Reste sowie die persönliche Habe des Gefangenen abzuholen.

Siehe auch:
Weitere Informationen zu internationalen Ereignissen in diesem Monat finden Sie auf der Webseite von Sant’Egidio – http://www.santegidio.org
Amnesty International’s statement, Light a City for Life (AI Index: ACT 50/018/2005) http://web.amnesty.org/library/index/engact500182005
Amnesty International’s statement, Moldova: Abolishes the death penalty in law (AI Index: EUR 59/006/2006) http://web.amnesty.org/library/Index/ENGEUR590062006
Amnesty International’s report, Uzbekistan: Questions of life and death cannot wait until 2008 (AI Index: EUR 62/020/2005) http://web.amnesty.org/library/index/engeur620202005
auf Deutsch erhältlich bei ai2337@hotmail.com
Amnesty International’s Public Appeal, Deadly Secrets: A Heritage from the Soviet Union (AI Index: EUR 04/011/2004) http://web.amnesty.org/library/index/engeur040112004
Amnesty International’s report, Belarus and Uzbekistan: the last executioners – The trend towards abolition in the former Soviet space (AI Index: EUR 04/009/2004) http://web.amnesty.org/library/index/engeur040092004
auf Deutsch erhältlich bei ai2337@hotmail.com

Übersetzung aus dem Englischen, Georg Warning, Konstanz, 27. November 2006
Verbindlich ist einzig das englische Original.
Gemeinschaft Unabhängiger Staaten: Positiver Trend zur Abschaffung der Todesstrafe, aber es gibt noch zu tun: