Bundesregierung beschließt Eckpunkte für ein Visawarndateigesetz
Die Bundesregierung hat heute die vom Bundesminister des Innern vorgelegten Eckpunkte für ein Visawarndateigesetz sowie für ein Verfahren für einen mittelbaren Abgleich von Daten aus dem Visumverfahren für Sicherheitszwecke beschlossen.
Sie setzt damit zum einen die Koalitionsvereinbarung um, wonach Personen, die mit rechtswidrigem Verhalten im Zusammenhang mit dem Visumverfahren oder bei sonstigem Auslandsbezug bereits auffällig geworden sind, im Visumverfahren für eine nähere Überprüfung erkennbar gemacht werden sollen. Eine entsprechend den heute beschlossenen Eckpunkten beim Bundesverwaltungsamt zu errichtende zentrale Visawarndatei soll dies ermöglichen, indem sie die deutschen Visumbehörden bei ihrer Tätigkeit unterstützt. Sie wird daher vor allem der Bekämpfung der illegalen Einreise dienen.
Die Eckpunkte sehen zum andern die Errichtung einer besonderen Organisationseinheit beim Bundesverwaltungsamt vor, bei der Daten aus dem Visumverfahren mit bestimmten Daten aus der Antiterrordatei automatisiert abgeglichen werden. Durch den automatisierten Abgleich soll eine Rückmeldung durch Sicherheitsbehörden an die Visumbehörden ermöglicht werden, wenn Personen aus dem terroristischen Umfeld beabsichtigen, nach Deutschland einzureisen.
Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich erklärt dazu: „Die heute vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte sind eine gute Grundlage, um zukünftig die illegale Einreise noch wirksamer bekämpfen zu können. Zugleich wird auch den sicherheitspolitischen Interessen im Visumverfahren in Bezug auf die Bekämpfung des internationalen Terrorismus Rechnung getragen.“