Das interaktive Online-Magazin seit 1999

Aktuelle Nachrichten, lokale Themen aus Kultur, Wissenschaft, Sport, Politik, Wirtschaft, Rezensionen und Veranstaltungen

Tipps & Informationen

Land passt Corona-Soforthilfe an Bundesprogramm an: 500-Millionen-Paket des Landes vor allem für Förderlücken und Hotel- und Gastronomiegewerbe

Land passt Corona-Soforthilfe an Bundesprogramm an: 500-Millionen-Paket des Landes vor allem für Förderlücken und Hotel- und Gastronomiegewerbe · KIEL. Nachdem die Bundesregierung gestern ihr 156 Milliarden Euro umfassendes Corona-Hilfsprogramm für die Wirtschaft vorgelegt hat, sortiert die Landesregierung ihr bereits am Freitag beschlossenes 500-Millionen-Hilfspaket noch einmal um: Wie Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz heute (24. März) nach der Sitzung des Landeskabinetts sagte, sollen die geplanten Zuschüsse für kleine Betriebe und Solo-Selbständige ebenso wie die wesentlichen Hilfen zur Stützung mittelständischer und großer Betriebe aus der Bundeskasse bezahlt werden. Das Land werde sein Hilfspaket nun vor allem dafür nutzen, Förderlücken zu schließen und den von der Krise besonders betroffenen Bereich des Hotel- Beherbergungs- und Gastronomiebereichs zusätzlich zu unterstützen.

 

„Bei der Gegenüberstellung der Programme ist schnell deutlich geworden, dass die Konditionen der Bundesregierung im Zuschussbereich für Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern deutlich großzügiger bemessen und komfortabler sind als unser geplantes Landesprogramm. Darum werden wir die Landesmittel nunmehr vor allem dafür verwenden, die Hilfen des Bundes für schleswig-holsteinische Betriebe noch einmal zu erweitern“, so Buchholz. So sollen die ursprünglich für Zuschüsse an Kleinbetriebe vorgesehenen 100 Millionen Euro dafür eingesetzt werden, Förderlücken dort zu schließen, wo keine Ansprüche auf eine Förderung mit den Bundesmitteln bestehen.

 

Statt der ursprünglich maximal 10.000 Euro Einmal-Zuschuss für Kleinbetriebe gelten nach dem Bundesprogramm nun folgende Zuschusshöhen:

 

  • bis zu 9.000 Euro für Gewerbetreibende und Selbständige mit bis zu fünf sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitskräften
  • bis zu 15.000 EUR für Gewerbetreibende und Selbständige mit über fünf bis zu zehn sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitskräften

 

Die ursprünglich im Rahmen des „Mittelstandssicherungsfonds“ vorgesehenen 300 Millionen Euro des Landes sollen nun Unternehmen des Hotel-, Beherbergungs- und Gaststättengewerbes für ganz besonders günstige Darlehen mit langer Laufzeit zur Verfügung stehen.

 

Der Wirtschaftsminister bat zugleich um ein wenig Geduld: „Uns erreichen fast im Minuten-Takt Anfragen, wo und wie genau nun Anträge zu stellen sind. Ich kann versichern: Sowohl die Landesregierung als auch unsere Förderbanken arbeiten mit Hochdruck daran, die Hilfen so rasch wie möglich an den Start zu bringen. Geben Sie uns dafür noch ein paar Tage Zeit. Wir informieren Sie, sobald die Formulare online sind.“

 

Mit Blick auf die Zuschüsse für Kleinbetriebe erinnerte Buchholz daran, dass der Bund seine Programme nicht selbst, sondern seine Mittel über die Bundesländer abwickle. Die Umsetzung erfolge hier dann auf der Grundlage einer vom Wirtschaftsministerium erstellten Förderrichtlinie durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Buchholz: „Auch dieser Prozess braucht etwas Zeit, aber ich bin zuversichtlich, dass wir zumindest für das Zuschuss-Programm noch in dieser Woche startklar sind.“