Hiller-Ohm: Unterstützung für Unternehmen und Selbständige in Zeiten von Corona – So können Sie die Hilfen beantragen
Unterstützung für Unternehmen und Selbständige in Zeiten von Corona – So können Sie die Hilfen beantragen. Vergangene Woche haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat ein umfassendes Hilfspaket für die Krisenzeit während der Verbreitung von Corona beschlossen. Von Solo-Unternehmen bis großen Unternehmen gibt es unterschiedliche Maßnahmen, auf die Unternehmer:innen zurückgreifen können. Die Lübecker Bundestagsabgeordnete, tourismuspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion und Mitglied im Ausschuss Arbeit und Soziales, Gabriele Hiller-Ohm, erläutert, wie Unternehmen die Hilfen vom Bund beantragen können:
„In diesen Zeiten steht die Gesundheit von uns allen an oberster Stelle. Gleichzeitig stellt die Corona-Krise aber auch Unternehmen vor massive Herausforderungen. Um die Folgen der Corona-Ausbreitung für die Unternehmen in unserem Land weitestgehend abzufedern, hat der Deutsche Bundestag am vergangenen Mittwoch, den 25. März 2020, weitreichende Maßnahmen zur Rettung und Unterstützung von Unternehmen beschlossen. Der Bundesrat hat diesen Maßnahmen am Freitag, den 27. März 2020, zugestimmt. Damit treten die Neuregelungen nun in Kraft.
Unternehmen können insbesondere auf neue Regelungen im Kurzarbeitergesetz zurückgreifen, Solo-Selbstständige sowie kleine Unternehmen können Direkthilfen beantragen und alle Unternehmen erhalten über ihre Hausbanken Zugang zu günstigeren Krediten, abgesichert durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW).
Kurzarbeit können Unternehmen bei der Agentur für Arbeit anmelden. Voraussetzung ist ein Arbeitsausfall von mindestens 10 Prozent der Beschäftigten. Bei Bewilligung übernimmt die Agentur für Arbeit 60 Prozent des Nettolohns sowie die Sozialbeiträge. Unternehmen, die Kurzarbeitergeld beantragen, werden gebeten, nach Möglichkeit die restlichen 40 Prozent des Lohns auszuzahlen. Hier finden Sie weitere Informationen: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Direkthilfen stehen insbesondere Solo-Selbstständigen sowie kleinen Unternehmen zur Verfügung. Sie können diese über die Förderbank des Landes Schleswig-Holstein Gelder beantragen. Bei bis zu 5 Vollbeschäftigten erhält das Unternehmen maximal 9.000 Euro Unterstützung für insgesamt drei Monate. Unternehmen mit bis zu 10 Vollbeschäftigten erhalten maximal 15.000 Euro. Die gewährten Direkthilfen müssen nicht zurück gezahlt werden. Anträge können hier gestellt werden: https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/
Außerdem können Unternehmen einfacheren Zugang zu Krediten bekommen. Über ihre Hausbanken erhalten sie Kredite, die von der KfW gesichert und deswegen besonders günstig sind. Für die Vorbereitung auf ein Gespräch mit Ihrer Hausbank können Sie auch auf die Unterstützung der KfW zurückgreifen: https://corona.kfw.de/
Außerdem gibt es von den einzelnen Bundesländern gesonderte Hilfsprogramme, die parallel zu den Maßnahmen des Bundes beantragt werden können. Eine stets aktualisierte Übersicht dazu findet sich auf der Seite der Förderbank des Landes Schleswig-Holstein: https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/
Diese Maßnahmen sind eine erste Hilfe. Die zuständigen Ministerien arbeiten kontinuierlich daran, diese Maßnahmen weiter nachzubessern, um auf die dynamische Lage zu reagieren.“