Hinweis zur bundesweiten Beflaggung am 9. Mai 2011
Das Bundesministerium des Innern weist darauf hin, dass am Montag, dem 9. Mai 2011 – aus Anlass des Europatages bundesweit die Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen des Bundes zu beflaggen sind. Dies gilt gleichermaßen für die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen. Der Europatag gehört gemäß Abschnitt II. Absatz 1 Buchstabe c) des Erlasses der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005 zu den regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstagen, an denen ohne besondere Anordnung zu flaggen ist.
Eine Übersicht über die regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstage finden Sie im Internet unter www.bundesbeflaggung.de im Kapitel „Beflaggungskalender des Bundes“. Näheres zur Europaflagge ist im Kapitel „Genauer betrachtet…“ nachzulesen.
Um zeitnah über eine vom Bundesministerium des Innern angeordnete Beflaggung informiert zu werden, besteht die Möglichkeit, sich per E-Mail kostenlos und unmittelbar unterrichten zu lassen. Der Newsletter (> Thema: Protokoll Inland) kann über Links auf der Startseite sowie im Kapitel „Besondere Beflaggungsanordnungen“ bestellt werden.
Unter www.protokoll-inland.de werden im Themenblock „Beflaggung“ amtlichen Stellen von Bund, Ländern und Gemeinden sowie interessierten Bürgern und Firmen zu über 100 Stichworten die teilweise komplexen und auch unterschiedlichen Regelungen zur Beflaggung mit mehr als 250 erläuternden Fotos näher gebracht. Ergänzend zu den bereits genannten Kapiteln finden Sie weitere Informationen in den Rubriken:
Allgemeines,
Flaggen des Bundes,
Beflaggungsregelungen der Länder,
Außenbeflaggungen,
Innenbeflaggungen,
Trauerbeflaggungen,
Besondere Beflaggungssituationen,
Genauer betrachtet…,
So besser nicht… und
Hinweise für Bürger und Firmen.