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Urheberrechtsstreitsachen werden am Landgericht Flensburg konzentriert

KIEL. Die landgerichtlichen Zuständigkeiten in Urheberrechtsstreitsachen in Schleswig-Holstein werden ab 1. Juni 2011 am Landgericht Flensburg konzentriert. Justizminister Emil Schmalfuß hat die dafür erforderliche Verordnung unterzeichnet.
Die Entscheidung für Flensburg beruht zum einen darauf, dass es dort in den vergangenen Monaten einen erheblichen Anstieg von Anträgen gem. § 101 Abs. 9 Urheberrechtsgesetz gegeben hatte, und so bereits besondere Fachkenntnisse im Urheberrecht gebildet wurden. Allein im vierten Quartal 2010 wurden am Landgericht Flensburg 460 derartige Anträge gestellt (zum Vergleich: Das Landgericht Kiel meldete im gleichen Zeitraum fünf Eingänge, die Landgerichte Lübeck und Itzehoe keine). Anträge gem. § 101 Abs. 9 Urheberrechtsgesetz zielen auf die Erteilung von Auskünften im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen unter Einschaltung von Telekommunikationsdienstleistern ab. Der verzeichnete Anstieg in Flensburg ist darauf zurückzuführen, dass für solche Anträge das Landgericht am Sitz des Telekommunikationsdienstleisters zuständig ist. In Flensburg hat die Versatel Nord GmbH ihren Sitz.

Die Zuständigkeitskonzentration beim Landgericht Flensburg dient zum anderen der Stärkung des dortigen Gerichtsstandorts. Durch eine Zuständigkeitskonzentration wird es möglich, an einem Gerichtsstandort besondere Fachkenntnisse und organisatorische Erfahrungen bei der Bearbeitung urheberrechtlicher Verfahren auszubilden. Dies ist angesichts der Besonderheiten und der Komplexität urheberrechtlicher Fallgestaltungen wünschenswert. Vor diesem Hintergrund haben die meisten Bundesländer die Zuständigkeiten in Urheberrechtsstreitsachen bereits bei bestimmten Gerichten konzentriert.