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Lebensmittelhygiene: Hygiene besitzt oberste Priorität, aber Ampel muss gestoppt werden

Die Verbraucherminister der Länder haben am Donnerstag in Bremen beschlossen, dass ab 2012 ein Farbbarometer an der Eingangstür die Gäste über das Ergebnis der aktuellen und der drei zurückliegenden Lebensmittelkontrollen informieren soll. Wenn die Anforderungen erfüllt sind oder nur geringfügige Hygiene-Mängel festgestellt wurden, soll es eine grüne Bewertung geben, gelb hieße, dass ein Betrieb die Anforderungen teilweise erfüllt, rot stünde für eine nur unzureichende Sauberkeit. Die Bundesregierung soll nun eine entsprechende Gesetzesgrundlage schaffen. Der DEHOGA hält eine solche Restaurant-Ampel für völlig unverhältnismäßig und lehnt deren Einführung ab.Der DEHOGA bekennt sich zur konsequenten Einhaltung der strengen gesetzlichen Lebensmittelhygieneregelungen und zum Verbraucherschutz. Jeder Gastwirt, der hygienische Missstände zu verantworten hat, schädigt nicht nur sein Geschäft, sondern das Image der gesamten Branche. Allerdings sind die bestehenden Gesetze und Sanktionsmöglichkeiten bis hin zur Betriebsschließung im Sinne des Verbraucherschutzes völlig ausreichend. Zudem gibt es schon jetzt zu wenig Kontrolleure. Wenn ein Betrieb schlecht bewertet wird, muss er unter Umständen mehrere Monate oder Jahre warten, bis er wieder kontrolliert wird. So könnte eine Negativbewertung den Betrieb jahrelang als schlecht geführt deklarieren, auch wenn er inzwischen hygienisch einwandfrei ist. Der DEHOGA spricht sich auch gegen eine Veröffentlichung der Ergebnisse im Internet aus, denn solche Bewertungen werden sich gerade in Zeiten von Social Media schnell im Netz verbreiten und lassen sich dann auch nach einer Neueinstufung durch die Kontrolleure kaum mehr vollständig entfernen. Hinnehmbar ist auch nicht, dass man das Gastgewerbe quasi als Versuchskaninchen für andere Branchen nutzen will. Die Verbraucherminister planen, die Ampelkennzeichnung zeitversetzt in den lebensmittelnahen Branchen einzuführen und dabei in der Gastronomie anzufangen. Eine gute Hygienepraxis ist jedoch aus Sicht des DEHOGA in allen lebensmittelverarbeitenden Betrieben gleichermaßen ein Muss. Eine willkürliche zeitweise Ungleichbehandlung und die damit verbundene Wettbewerbsverzerrung sind inakzeptabel.