Landwirtschaftsministerin Juliane Rumpf bekräftigt Grünlanderlass im Landtag
KIEL. Landwirtschaftministerin Dr. Juliane Rumpf hat ihren so genannten Grünlanderlass bekräftigt. Mit dem Erlass ist seit dem 5. Mai in bestimmten Landesteilen der Umbruch von Dauergrünland während der Brutzeit unzulässig. Außerdem müssen bei einem Umbruch außerhalb der Brutzeit innerhalb der betroffenen Region Ersatzflächen angeboten werden, die in Grünland umgewandelt werden, und das neu zu schaffende Grünland muss qualitativ dem umgebrochenen entsprechen.
Im Landtag betonte Frau Rumpf heute (25. Mai): „“Ein Umbruch ist hier nur dann noch genehmigungsfähig, wenn die Ersatzgrünlandflächen für die Wiesenvögel in erreichbarer Nähe liegen und diese Flächen für Wiesenvögel qualitativ geeignet sind.““ Die Landwirtschaftsministerin räumte ein, dass dieser Erlass einerseits wesentlich in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit des Landwirts eingreife. Andererseits sei offensichtlich, dass durch den zunehmenden Umbruch von Dauergrünland in den zurückliegenden Jahren wertvoller Lebensraum für Wiesenvogelarten, sie nannte exemplarisch die Uferschnepfe, in Schleswig-Holstein verloren gegangen sei. Daher habe sie sich zum Handeln entschlossen, so Frau Rumpf.
Da die Ursache für den Rückgang vieler Wiesenvogelarten jedoch nicht nur eine Ursache alleine habe, müssten auch andere Faktoren berücksichtigt werden. Die Ministerin rief daher die Jägerschaft auf, durch gezielte Bejagung von Fraßfeinden der Wiesenvögel, sie nannte insbesondere den Fuchs, den Druck auf die Wiesenvogelbestände zu vermindern.
Weitergehenden Forderungen, etwa nach einem landesweiten Umbruchverbot, erteilte Juliane Rumpf eine Absage; so eine Maßnahme sei „“absolut überzogen und nicht rechtssicher““.
„“Mit der gewählten Kulisse haben wir die wesentlichen Wiesenvogelgebiete berücksichtigt und werden in den nächsten beiden Jahren die Entwicklung der Wiesenvogelbestände in Schleswig-Holstein sorgfältig beobachten und anschließend Bilanz ziehen““, so die Landwirtschaftsministerin. Der nötige Rechtsrahmen sei mit dem Erlass geschaffen. Jetzt müssten Landwirte, Jäger, Wasser- und Bodenverbände und Naturschutzverbände gemeinsam am Schutz der Wiesenvogelbestände mitwirken.