Hinweis zur bundesweiten Beflaggung am 17. Juni 2011
Das Bundesministerium des Innern weist darauf hin, dass an diesem Freitag – dem 17. Juni 2011 – aus Anlass des Jahrestages des 17. Juni 1953 bundesweit die Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen des Bundes zu beflaggen sind. Dies gilt gleichermaßen für die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen. Der Jahrestag des Volksaufstands in der ehemaligen DDR gehört gemäß Abschnitt II. Absatz 1 Buchstabe e) des Erlasses der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005 zu den regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstagen, an denen ohne besondere Anordnung zu flaggen ist.
Eine Übersicht über die regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstage finden Sie im Internet unter www.bundesbeflaggung.de im Kapitel „Beflaggungskalender des Bundes“. Um zeitnah über eine vom Bundesministerium des Innern angeordnete Beflaggung informiert zu werden, besteht die Möglichkeit, sich per E-Mail kostenlos und unmittelbar unterrichten zu lassen. Der Newsletter (> Thema: Protokoll Inland) kann über Links auf der Startseite sowie im Kapitel „Aktuelle Beflaggungsanordnungen“ bestellt werden.
Die Bundesregierung begeht den 58. Jahrestag des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 mit einer Gedenkveranstaltung am Mahnmal für die Opfer des Volksaufstandes auf dem Friedhof Seestraße in Berlin-Wedding. Nach einer Begrüßung durch den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, und einer Ansprache durch den Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, erfolgt eine Kranzniederlegung, an der auch der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin, Walter Momper, und für die Vereinigung 17. Juni 1953 e.V. Herr Joachim Fritsch teilnehmen werden.