Arbeitslosengeld steigt durch Wegfall des Solidaritätszuschlages
Betroffene Kundinnen und Kunden erhalten seit Dezember 2020 Änderungsbescheide · 2019 wurde das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags zu Gunsten niedrigerer und mittlerer Einkommen beschlossen. Es sieht neue Berechnungswerte (Freigrenzen und Höchstgrenzen) vor. Laut Bundesfinanzministerium werden etwa 90 Prozent der Steuerzahlenden ab Januar 2021 vom sogenannten Soli freigestellt.„Da der Soli auch bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes I berücksichtigt wird, hat die Gesetzesänderung entsprechend positive Auswirkungen für viele Bezieherinnen und Bezieher. Die Betroffenen erhalten in den nächsten Wochen einen Änderungsbescheid, in dem der höhere Auszahlungsbetrag ab Januar 2021 mitgeteilt wird“, erläutert Markus Dusch, Chef der Agentur für Arbeit Lübeck.
Da diese Nachweise auch für die Rente wichtig sind, wird empfohlen, sie sorgfältig aufzubewahren.