TELDAFAX-KUNDEN VERTRAGSPARTNER WEGEN SCHADENERSATZANSPRÜCHEN PRÜFEN
vz/nrw Nach dem Aus auch für die Teldafax-Marketing GmbH ist für Kundender letzte Strohhalm dahin, gegenüber dem insolventen Energieanbieter Ansprüche geltend zu machen. Die Verbraucherzentrale NRW rät Gas- und Stromkunden, in ihren Vertragsunterlagen genau zu prüfen, mit wem der Liefervertrag abgeschlossen wurde. Wegen einer nach Ansicht der Verbraucherschützer unwirksamen Klausel, wonach der Vertrag auf Teledafax-Energy übertragen werden durfte, können Teldafax-Marketing-Kunden im Insolvenzverfahren möglicherweise gegen beide Unternehmen Ansprüche geltend machen. …