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Politik & Wirtschaft

Gericht weist Klage gegen Überlandleitung zwischen Breklum und Flensburg ab

Die umstrittene Überlandleitung von Breklum (Kreis Nordfriesland) nach Flensburg kann errichtet werden. Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht wies nach Angaben eines Sprechers jetzt eine Klage sieben betroffener Landwirte ab. Sie hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss der zuständigen Behörde geklagt, dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr in Kiel.

Die Landwirte fürchten Elektrosmog, Beeinträchtigungen bei der landwirtschaftlichen Arbeit und Gefahren für Zugvögel. Sie wollen ein Erdkabel als Alternative. Die E.ON Netz GmbH hatte zuvor bereits mit der Errichtung von Strommasten begonnen. Die Begründung für das Urteil liege noch nicht vor, sagte der Sprecher.

Den Bedarf für die Überlandleitung hatte E.ON mit der gestiegenen Windkraftleistung und gleichzeitig geringem Verbrauch in der Region begründet. Der Strom müsse in die Gegenden transportiert werden, wo der Verbrauch höher sei. Die vorhandenen Leitungen reichten aber dafür nicht aus. Zudem sei man gesetzlich verpflichtet, die Netzinfrastruktur so günstig wie möglich zu gestalten. So koste die Freileitung von Breklum nach Flensburg 15 Millionen Euro kosten, ein Erdkabel aber 35 Millionen.

Die Landwirte fürchten, mit ihren hohen Arbeitsgeräten wie beispielsweise Häckslern nicht unter den Leitungen arbeiten zu können. Auch die Sicherheit von Nutztieren sei gefährdet. Sie könnten an den Masten abrutschen und sich die Beine brechen. Zudem könnten Zugvögel auf ihren Flugrouten gestört werden, glauben die Kläger.