Bäderregelung: Kirchen aktivieren Normenkontrollantrag
Fortsetzung des Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig
Die Nordelbische Kirche (NEK) und das Erzbistum Hamburg werden das seit zwei Jahren ruhende Normenkontrollverfahren um die Bäderverordnung in Schleswig-Holstein wieder aktivieren.
Wie Erzbischof Dr. Werner Thissen und der NEK-Bischofsbevollmächtigte Gothart Magaard sowie Wirtschafts-Staatssekretärin Dr. Tamara Zieschang am 7.Juli mitteilten, konnte in den geführten Gesprächen keine Annäherung erreicht werden. Grund: Kirchen- und Landesvertreter schätzen die Verfassungskonformität der bestehen Bäderregelung unterschiedlich ein. Deshalb haben sich beide Parteien jetzt entschieden, die Frage gerichtlich klären zu lassen. Regel-Ausnahmeverhältnis ist gewahrt
Staatssekretärin Zieschang erinnerte daran, dass das Land den Sonntagsschutz ohne Wenn und Aber anerkenne. Bei der jetzigen Bäderregelung handele es sich um eine Ausnahmeregelung, die sich auf einen breiten politischen Konsens und einen Landtagsbeschluss aus dem Jahr 2005 stütze. „“In den Tourismus-Orten wird die Öffnung einiger Geschäfte am Sonntag konfliktfrei gelebt. Die Regelung betrifft lediglich 8,6 Prozent der Gemeinden und hat sich in der Praxis bewährt.““, so Zieschang. Allein vor diesem Hintergrund sei das verfassungsrechtliche Regel-Ausnahmeverhältnis gewahrt und sie gehe deshalb weiterhin davon aus, dass die bestehende Bäderregelung einer verfassungsrechtlichen Überprüfung auch standhalten werde.
Magaard verwies darauf, dass mit der Bäderregelung 2005 der kalendarische Zeitraum von Mitte Dezember bis Ende Oktober ausgeweitet worden sei und die Regelung damit nicht mehr ihrem eigentlichen Zweck diene. In den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Ladenöffnungszeitengesetz und des Oberverwaltungsgerichts Greifswald zur Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern sehen sich die Kirchen in ihrer Haltung bestärkt.
„“Wir streben eine moderate Bäderregelung von Ende März bis Ende Oktober an. Sie soll einen vernünftigen und verfassungskonformen Ausgleich zwischen Sonntagsschutz und den berechtigten touristischen und wirtschaftlichen Interessen ermöglichen. Die Zahl der Orte mit Bäderregelung sollte auf die Städte und Gemeinden begrenzt sein, in denen der Tourismus eine herausgehobene Bedeutung hat““, sagte Magaard. „“Unsere Gesellschaft braucht einen gemeinsamen Tag der Entschleunigung. Auch Gott ruhte am siebten Tag.““
Erzbischof Werner Thissen erinnerte an die Bedeutung des Sonntags: „“Der Sonntag ist ein Weltkulturerbe, das wir erhalten schützen müssen. Gerade in unserer schnelllebigen Gesellschaft, in der die Zeit verfliegt, brauchen wir Zeit für Familie, Zeit für Freunde und auch Zeit für Gott. Und nicht zuletzt braucht jeder auch Zeit für sich selbst““, sagte der Erzbischof von Hamburg. Ohne verbindliche und planbare Auszeit nehme die Gesellschaft und damit der Mensch Schaden an Leib und Seele.