Kind gibt 2.500 Euro mit Smartphone aus – Erste Hilfe für Eltern
Foto: Pang Ka Kit/Wikipedia · Bucht der Mobilfunkanbieter plötzlich riesige Beträge vom Konto ab, können Online-Einkäufe von Kindern dahinterstecken. So ist es jetzt einer Familie aus Schleswig-Holstein ergangen. In solchen Fällen schützt das Verbraucherrecht die Eltern. Die Verbraucherzentrale kann helfen, solche Forderungen abzuwenden und bietet dafür einen kostenfreien Musterbrief an.Wenn gelangweilte Kinder quengeln, ist der Griff zum Smartphone oft die Notlösung. Das kann teuer werden, wie ein aktueller Fall der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein zeigt: Mit seinem Smartphone hatte ein Zehnjähriger aus Lübeck unbemerkt knapp 2.500 Euro für Spielzubehör im Internet ausgegeben. Erst als die Abrechnung des Mobilfunkanbieters kam, erfuhren die Eltern von den Ausgaben in verschiedenen Online-Spielen. „Dieser Fall zeigt: selbst wenn keine Kreditkartendaten beim Mobilfunkanbieter hinterlegt sind, können Kinder aus Versehen oder heimlich riesige Summen mit dem Smartphone ausgeben“, sagt Christine Hannemann von der Verbraucherberatung in Flensburg. In diesem Fall war der Junge beim Spielen offenbar an Drittanbieter im Netz geraten und hatte unbemerkt Zubehör gekauft. Oft genügt im Internet ein Klick auf ein Banner, um ungewollt einen Vertrag zu schließen und Geld auszugeben.
Erstattung durchgesetzt mit Unterstützung der Verbraucherzentrale
Mit Unterstützung der Beraterin hat die Betroffene der Forderung widersprochen und bekommt den vollen Betrag erstattet. „Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Ohne Zustimmung der Eltern dürfen sie nur Kleinigkeiten kaufen, die sie vom Taschengeld bezahlen können“, erläutert Hannemann. Die Höhe der Summe ist nicht festgelegt, als Orientierung dient die Taschengeldtabelle des Deutschen Jugendinstitutes. Bei kleinen Kindern unter zehn Jahren sind das etwa drei Euro in der Woche, bei älteren Minderjährigen bis zu 61 Euro im Monat. Zuvor hatte die Mutter des Jungen Kontakt zu ihrem Mobilfunkanbieter und zu Google aufgenommen, um das Problem zu lösen. „Trotz Schriftverkehr zwischen den beiden Unternehmen und einer Anzeige bei der Polizei ist dabei leider nichts herausgekommen“, sagt die Betroffene. Auf den Tipp von Kollegen hatte sie sich dann an die Verbraucherzentrale gewandt und auf diesem Weg ihr Recht durchgesetzt.
Das können betroffene Eltern tun
Wenn ein Kind unter 18 Jahren im Internet eine größere Summe ausgegeben hat, können die Eltern per Musterbrief der Forderung widersprechen und dem Unternehmen gegenüber erklären, dass sie die Genehmigung für den Kauf verweigern.
- Der sicherste Weg ist der Brief an das Unternehmen per Einschreiben mit Rückschein.
- Zusätzlich können Eltern den Online-Kauf innerhalb von 14 Tagen widerrufen – am besten schriftlich und per Einschreiben.
- Mit einem Passwortschutz für Käufe mit dem Smartphone und einer Drittanbietersperre beim Mobilfunkunternehmen lässt sich das Risiko für solche Pannen verringern.
Beratung und Unterstützung bei Ärger mit Mobilfunkunternehmen und Anbietern im Internet bietet die Verbraucherzentrale.